Im Juli 2021 hat die Staatsanwaltschaft Landshut mit großem Polizeiaufgebot öffentlichkeitswirksam das Echinger Rathaus durchsucht. Seither ist die Ortspolitik maximal durcheinander gerüttelt. Ein Strafbefehl gegen Bürgermeister Sebastian Thaler (parteilos) wegen Untreue war das Resultat der strafrechtlichen Ermittlungen; nun hat auch die Landesanwaltschaft in ihrer dienstrechtlichen Würdigung Disziplinarklage gegen Thaler erhoben. Anhängig ist ohnehin noch eine Verwaltungsklage des Echinger Gemeinderats gegen den eigenen Bürgermeister.
In ihrer Disziplinarklage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München wirft die Landesanwaltschaft als Disziplinarbehörde des Freistaats Thaler eben die Vorgänge vor, die zum Strafbescheid geführt hatten, sowie weiterhin „persönliche Interessenkollisionen“. Beantragt wird, die monatlichen Dienstbezüge des Bürgermeisters für 24 Monate um zehn Prozent zu kürzen.
Thalers strafrechtliche Verfehlung, die jetzt auch dienstrechtlich geahndet werden soll, wurzelt in einem Vorfall aus dem August 2018. Damals war der Bürgermeister am Echinger See, einem beliebten Naherholungsgebiet, mit einem Pkw-Fahrer aneinandergeraten, der einen gesperrten Feldweg befuhr, für Eching in den Sommermonaten ein dauerndes Ärgernis.
Die Auseinandersetzung wurde offenbar handgreiflich. Thaler wähnte sich im Recht und wollte den Vorfall strafrechtlich verfolgen lassen, was die Staatsanwaltschaft Landshut aber nicht annahm. Stattdessen wurde der Bürgermeister nun von seinem Kontrahenten in diesem Streit zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagt.
Gestützt auf eine Expertise der gemeindlichen Rechtsbeistände, ließ der Bürgermeister die Prozesskosten des Zivilverfahrens komplett von der Gemeinde begleichen, ohne den Gemeinderat darüber auch nur zu informieren. Erst, als die Zahlungen zufällig bei einer internen Routinekontrolle auffielen, ließ er sich die Kosten nachträglich genehmigen.
Die Ausgaben in dem Schadenersatzprozess summierten sich angeblich auf gut 72 000 Euro
Das Landgericht Landshut verurteilte Thaler im Juli 2020 zur Zahlung von Schadenersatz an seinen damaligen Widersacher. Insbesondere urteilte das Gericht unmissverständlich, Thaler habe bei dem Streit als Privatperson gehandelt und nicht im Dienst. Die zunächst von ihm angestrengte Berufung wurde vom Oberlandesgericht München wegen Aussichtslosigkeit nicht zugelassen. Thaler bezahlte weiterhin sämtliche Ausgaben für das Verfahren inklusive der Schadensersatzkosten aus der Gemeindekasse. Dem Gemeinderat legte er bei den Freigabe-Beschlüssen die Einschätzungen der Vorgänge als Privatangelegenheit nicht vor. Mit der Durchsuchung 2021 ließ die Staatsanwaltschaft die Unterlagen zu den Vorgängen sichten. Nach bisher von der Gemeinde weder bestätigten noch dementierten Informationen summierten sich diese Ausgaben auf gut 72 000 Euro.
Der spektakulären Durchsuchung des Rathauses schloss sich in den Folgewochen eine Serie von Enthüllungen aus dem Innenleben des Rathauses an. So wurde publik, dass Thaler für seine Familie von einem damals über 90-jährigen Echinger eine Wohnung erwarb, nach nie bestrittenen Informationen um fast die Hälfte unter dem ortsüblichen Marktwert. Den mittlerweile verstorbenen Senior hatte Thaler bei einer Gratulation als Bürgermeister kennengelernt. In seinem Testament hinterließ der Mann der Gemeinde Eching annähernd 400 000 Euro. Thaler wurde wegen des Geschäfts wegen Wucher angezeigt, die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen jedoch ein.
In den offensichtlich von Mitarbeitern aus dem Rathaus gefütterten Enthüllungen wurde weiterhin aufgezeigt, dass der Bürgermeister mehrere Aufträge der Gemeinde für Gestaltung und Druck von Broschüren und die Entwicklung eines Logos in Summe von über 20 000 Euro intern an das Unternehmen seines Schwagers vergeben hatte, was dienstrechtlich klar untersagt ist.
Thalers Umgang mit dem Bündel an Anschuldigungen bestand überwiegend in Schweigen. Gelegentlich ließ er fallen, dass er die Vorgänge „politisch motiviert“ sehe. Die eindeutig untersagte Auftragsvergabe an den eigenen Schwager begründete er damit, dass es so für die Gemeinde am günstigsten gelaufen wäre. Zu den Zahlungen seines Zivilprozesses über die Gemeindekasse hat er sich noch nie öffentlich geäußert.
Das Amtsgericht Freising stellte wegen dieser Vorgänge einen Strafbefehl gegen Thaler über 240 Tagessätze aus. Alle Ausgaben der Gemeinde im Verfahren um die Auseinandersetzung am Echinger See 2018, die nach der Rücknahme der Revision durch Thaler getätigt wurden, sieht das Gericht darin als nicht korrekt an, in Summe 8419,68 Euro. Der Beschluss zur Kostenübernahme durch die Gemeinde habe nicht mehr auf korrekter Information beruht, da Thaler wesentliche Informationen nicht weitergegeben habe.
Dadurch sei der Gemeinde „Nachteil entstanden“, was dem Bürgermeister bewusst gewesen sei. Auch sei der Schadenersatz, zu dem Thaler verurteilt wurde, nie Gegenstand der beschlossenen Kostenübernahme durch die Gemeinde gewesen, sondern nur die Verfahrenskosten. Thaler legte gegen den Strafbefehl Rechtsmittel ein, die er erst am Nachmittag vor der angesetzten Verhandlung zurücknahm. Der Bescheid ist damit rechtskräftig, der Bürgermeister gilt als vorbestraft.
Den Strafbefehl über 240 Tagessätze akzeptiert der Bürgermeister
In einer Stellungnahme äußerte er lediglich, die Geldstrafe zu akzeptieren, „in der Hoffnung, die für mich und meine Familie sehr belastende Situation der letzten zweieinhalb Jahre endlich zu beenden“. Zuvor hatte während einer Weihnachtsfeier der Gemeinde für einen Eklat gesorgt, als er vor der Festgesellschaft gewettert hatte, er „verachte“ den Gemeinderat in Teilen, „das teilweise unmenschliche Vorgehen des Gemeinderats widert mich regelrecht an“.
Über die Monate haben nahezu alle Gruppierungen im Gemeinderat den Bürgermeister zum Rücktritt aufgefordert. Der damals 29-jährige Thaler war 2016 außerhalb des Kommunalwahl-Zyklusses zum Bürgermeister gewählt und 2020, vor der Enthüllung der internen Vorgänge, mit überwältigender Mehrheit im Amt bestätigt worden. Nominiert war er von einer „Bunten Koalition“ aus SPD, Grünen, ÖDP und zwei örtlichen parteifreien Gruppen.
Der Gemeinderat hat den Bürgermeister außerdem vor dem Verwaltungsgericht verklagt, um die zu Unrecht ausgegebenen Verfahrenskosten zurückzuholen, das Verfahren läuft. Das dienstrechtliche Verfahren durch die Landesanwaltschaft würdigt nun die Verfehlung der Untreue und die Auftragsvergaben an den Schwager.
Zu der Anklage hat sich der Bürgermeister auf Anfrage nicht geäußert. Er hat auch noch nicht erklärt, ob er bei den Kommunalwahlen 2026 erneut antritt. Als amtierender Bürgermeister bräuchte er dazu keine Nominierung durch eine Partei.

