Keine Millionen teuren Ausgaben, keine weitreichenden Entscheidungen für die Ortsentwicklung – nichts bewegt den durchschnittlichen Gemeinderat so sehr, wie wenn es ums Prinzip geht. Der Echinger Gemeinderat hat so nun nach einer Marathonsitzung mit elf Abstimmungsvorgängen neue Pachtverträge für landwirtschaftlichen Grund ausgehandelt. Betroffen sind davon eine Handvoll Bauern, bewegt wird in Summe ein niedriger fünfstelliger Betrag.
Vor Jahresfrist hatte das Gremium dabei bereits beschlossen, diese Verträge neu aufzusetzen und die Kriterien festgelegt: Ausbringung von Klärschlamm ist den Pächtern von Gemeindegrund künftig untersagt, ebenso der Anbau gentechnisch veränderter Organismen und es gibt eine Negativliste an Pflanzenschutz- und Düngemitteln, vorgeschrieben sind unter anderem Verzicht auf Pflanzenschutzmitteleinsatz und Düngung in der Nähe ökologisch sensibler Gebiete und der Erhalt von Hecken, Feldgehölzen, Baumbeständen, Einzelbäumen sowie Streuobstbeständen.
Allerdings ist eine einmal gefasste Entscheidung schon lange nichts mehr, woran sich der Echinger Gemeinderat gebunden fühlen würde. Als das Gemeindebauamt nun die Umsetzung dieser Beschlüsse in Vertragsform vorstellte, wurde folglich das gesamte Paket noch mal aufgedröselt. Zur Disposition gestellt wurden querbeet die Höhe der Pacht, die Bewertung der Boden-Bonität, die Bevorzugung umweltschonender Nutzung – es ging ums Prinzip.
Die zufälligen Mehrheitsverhältnisse im Gremium an diesem Tag ergaben dann die Ablehnung mehrerer Vorschläge je nach deren Formulierung, weil es jeweils zu einem Stimmenpatt von 10:10 kam, was immer eine Ablehnung des gestellten Antrags bedeutete. Man hangelte sich dann durch Einzelabstimmungen, die sich gerade mal um zwei Prozentpunkte unterschieden, was für den betroffenen Landwirt vielleicht 80 Euro ausmacht – im Jahr.
Schlussendlich wurde das Vertragswerk in etwa so gebilligt, wie es gut eine Stunde und elf Abstimmungen vorher vorgelegt worden war. Der Hektar kostet nun für Ackerland einheitlich 500 Euro, für Grünland 300 Euro; das liegt angesichts aktueller Vergleichswerte jeweils ganz am unteren Rand des Spektrums. Nach Boden-Bonität wird angesichts der fast durchgängig gleich schlechten Böden nicht unterschieden.
Alle laufenden Verträge werden zum Oktober gekündigt
Bio-Landwirte erhalten 30 Prozent Abschlag vom Pachtzins, Landwirten, die in staatlichen Förderprogrammen arbeiten, werden 20 Prozent nachgelassen. Bei der Vergabe der Pachtflächen kommen immer zuerst Landwirte aus dem jeweiligen Gemeindeteil zum Zuge, wo die Flur liegt, und die dann in der Reihenfolge Bio-Wirtschaft, Vertragsprogramme, konventionelle Landwirtschaft.
Anstoß für die Neuerung war die Festschreibung von Mindeststandards beim Verzicht auf umweltschädliche Hilfsmittel gewesen. Dabei sollte aber auch ein generelles Regelwerk aufgestellt werden, nachdem es bislang im Rathaus weder einheitliche Pachtsätze noch Vergaberichtlinien gegeben hatte. Aktuell etwa läge der Pachtzins für die 86 landwirtschaftlichen Parzellen im Gemeindeeigentum zwischen 78 und 650 Euro. Alle laufenden Verträge werden nun zum Oktober gekündigt und dann die neuen Einheitsverträge geschlossen.