Fall Sebastian Thaler:Prozess gegen Echinger Bürgermeister wird fortgeführt

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Naturgesetz ist, dass Gemeinderats- und Ausschusssitzungen in Eching stets an einem Dienstag stattfinden. An einem Donnerstag, das geht gar nicht. (Foto: Marco Einfeldt)

In einer Sondersitzung beschließt der Gemeinderat, den Rechtsstreit mit dem eigenen Rathauschef weiter vor dem Verwaltungsgericht auszufechten, um dessen möglichen Verfehlungen nachzugehen.

Von Klaus Bachhuber, Eching

Auch wenn Bürgermeister Sebastian Thaler neulich an den Echinger Gemeinderat appelliert hat, sich "nicht in juristischen Streitereien zu verlieren" - den möglichen Verfehlungen des Bürgermeisters will das Gremium weiterhin nachgehen. In einer Sitzung am Mittwoch - ohne Thaler - hat der Gemeinderat beschlossen, den Verwaltungsgerichtsprozess gegen den eigenen Bürgermeister fortzuführen.

Der Gemeinderat hatte Klage gegen den Bürgermeister eingereicht, weil man sich bei der Übernahme von Verfahrenskosten für einen Prozess Thalers um eine Auseinandersetzung am Echinger See 2018 getäuscht sieht. Weil diese Prozesskosten damals am Gemeinderat vorbei in die irrwitzige Höhe von mutmaßlich 72 000 Euro - bei einem Streitwert um die 5000 Euro - geschossen waren, hatte sich das Gremium für den Prozess zur Ahndung vorbehalten, jeden einzelnen Kostenschritt neu zu bewerten.

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So wurde am Mittwoch beschlossen, auf der Basis der bisherigen Anwaltsrechnungen, die nur hinter verschlossenen Türen genannt wurden, das Verfahren fortzusetzen. Parallel wurde, ebenfalls nichtöffentlich, eine Obergrenze an Kosten vereinbart, bei der man die Klage überdenken wolle. Aus verfahrenstaktischen Gründen ist auch diese Summe geheim.

Dritter Bürgermeister Leon Eckert, der die Materie für den Gemeinderat bearbeitet, berichtete außerdem über die Einstellung des Verfahrens gegen die einstigen Gemeindeanwälte wegen Parteienverrats gegen Geldauflagen. Obwohl es nicht zur Anklage komme, zeigten die Auflagen und deren Akzeptanz durch die Anwälte doch, "dass nicht alles richtig gelaufen war", betonte Eckert. Die Einstellung des Verfahrens liege nur an der von der Justizbehörde angenommenen Geringfügigkeit. Hier sei die Gemeinde allerdings "unterschiedlicher Meinung mit der Staatsanwaltschaft".

Parallel führt die Gemeinde einen Zivilprozess gegen die Anwälte, weil ein ehemaliger Sozius der Kanzlei eine Nichtzulassungsklage eingereicht hatte. Im Zuge dieses Verfahrens hat Eckert nach eigenen Angaben nun erstmals einen Aktenvermerk einsehen können, in dem die Anwälte seinerzeit die Rechtmäßigkeit der Kostenübernahme durch die Gemeinde bewertet hätten; das Mandat hatte bis dahin nur Thaler erteilt.

Darin hätten, so Eckert, die Rechtsbeistände es zwar als grundsätzlich richtig bewertet, dass die Gemeinde die Verfahrenskosten zu tragen habe, aber durchaus mögliche Zweifel angeführt und auf eine rechtlich zwingende Eigenbeteiligung des Bürgermeisters hingewiesen. In einer Beschlussvorlage für den Gemeinderat einige Monate später seien dann die Zweifel minimiert und die Eigenbeteiligung nicht mehr erwähnt worden.

Es gebe mit Thaler keinerlei Zusammenarbeit zur Aufklärung des Falls, sagt Leon Eckert

"Aus dieser Differenz zwischen den Schriftstücken kann man ableiten, dass der Gemeinderat getäuscht wurde", sagte Eckert. Obwohl auch der Aktenvermerk auf Gemeindekosten für die Gemeinde erstellt wurde, habe ihn Thaler bislang nicht ausgehändigt, sagte Eckert. Überhaupt gebe es keinerlei Zusammenarbeit mit Thaler zur Aufarbeitung der Vorgänge.

Die 2020 gefassten Beschlüsse zur Kostenübernahme in dem Verfahren Thalers hat der Gemeinderat mittlerweile rückwirkend aufgehoben. Thaler sagte im Januar, dass er diese Aufhebungsbeschlüsse - wie nach SZ-Informationen auch weitere nichtöffentliche Beschlüsse zur Beauftragung von Anwälten - bei der Rechtsaufsicht beanstandet habe.

Eckert berichtete nun, dass die Rechtsaufsicht im Landratsamt diese Beanstandungen überhaupt nicht zugelassen habe, da der Bürgermeister befangen sei. Einstimmig hat der Gemeinderat zum Protokoll der Januar-Sitzung mit Thalers Beanstandungen einen Protokollzusatz beschlossen, dass diese wegen Befangenheit nicht zulässig seien.

Eckert würdigte ausdrücklich die Beratung durch die Kommunalaufsicht, "die sehr gewillt ist, der Gemeinde hier zur Seite zu stehen". Auch sei "die Zusammenarbeit im Gemeinderat zu diesem Thema sehr gut und sehr vertrauensvoll", sagte er.

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