Das Angebot der Gemeinde Eching, im Wohnbaumodell vergünstigte Eigentumswohnungen zu vergeben, ist ein totaler Schuss in den Ofen. Von den rund 30 Wohnungen, die der Gemeinde in dem privaten Neubau-Block östlich der Böhmerwaldstraße zustehen, konnte gerade eine vergeben werden.
Der Gemeinderat hat darauf nun reagiert und die Bindungsfrist zur Eigennutzung der Wohnungen gesenkt. Jetzt muss ein Bewerber die vergünstigt erworbene Wohnung nur mehr zehn Jahre selbst nutzen, um in den Genuss der Preisreduzierung zu kommen; bislang wurde er auf 15 Jahre verpflichtet.
Wie schon bei den letzten Baulandvergaben in den Neubaugebieten Eching-West und am Mühlenweg in Dietersheim offenbart auch die schwache Nachfrage bei den Eigentumswohnungen das grundsätzliche Konstruktionsproblem des Wohnbaumodells. Um von der Gemeinde mit vergünstigen Preisen gesponsert zu werden, dürfen die Bewerber nur geringes Einkommen und Vermögen vorweisen – und das wiederum reicht dann auf dem weiterhin extremen Immobilienmarkt zumeist nicht für eine Finanzierung.
Im erstmals für Eigentumswohnungen angewendeten Wohnbaumodell ist der Quadratmeterpreis um 1000 Euro reduziert. Zu diesen Konditionen bewarben sich im Rathaus gerade fünf Parteien um eine Wohnung – und vier sprangen vor der Beurkundung wieder ab.
Auch die Bindungsfrist erweist sich als Problem
In der Wohnanlage entlang der Bahngleise entstehen durch einen privaten Bauträger 112 Wohnungen. Die Gemeinde hat sich als Bedingung für den Verkauf ein Drittel der entstehenden Wohnfläche zur vergünstigten Vergabe gesichert. Aufgrund des gewählten Wohnungszuschnitts mit überwiegend Mehrzimmer-Einheiten wurden das 30 Wohnungen.
Die Bindungsfrist zur Eigennutzung steht in den Vertragsklauseln, um Immobilienspekulation mit dem von der Allgemeinheit gesponserten günstigen Preis zu unterbinden. Die Gemeindeverwaltung schlug nun eine Reduzierung dieser Eigennutzungsfrist von 15 auf fünf Jahre vor.
Mit dem Modell sollten auch Senioren angesprochen werden
Diese solle Interessenten ansprechen, „deren Lebensplanung nicht für die nächsten 15 Jahre angelegt werden kann“. Es sei etwa „für junge Erwachsene, die sich eine Zwei-Zimmer-Wohnung kaufen, meist nicht realistisch, dass diese tatsächlich für die nächsten 15 Jahre selbst in dieser Wohnung wohnen können“.
Auch bei Senioren seien 15 Jahre schwierig vorauszusehen, da beispielsweise eine Pflegebedürftigkeit eintreten könnte. Aber gerade Senioren sollten durch das Modell auch angesprochen werden, damit durch den Umzug von einem Haus in eine der vergünstigt angebotenen Wohnungen wieder Wohnraum für junge Familien frei würde.
Dem Gemeinderat war die vorgeschlagen Reduktion von 15 auf fünf Jahre zu krass. Mit 21:2 Stimmen wurde stattdessen als erster Schritt eine Bindungsfrist von zehn Jahren festgesetzt. Noch bis Ende März läuft nun die erneuerte Bewerbungsrunde.

