Eching:Extraregelung für Hundebesitzer

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Südliche Fröttmaninger Heide soll Naturschutzgebiet werden

Seit Sommer 2015 läuft das Verfahren zur Ausweisung der knapp 350 Hektar großen Südlichen Fröttmaninger Heide zwischen Oberschleißheim, München und Garching als Naturschutzgebiet. Besitzer des Areals ist der Heideflächenverein, der auch für die Pflege zuständig ist. Zwei Jahre Bürgerbeteiligung waren dem ersten Entwurf der Regierung voraus gegangen, zuletzt aber kam lauter Protest aus München, das seine leinenfreie Gassiwiese für Hundebesitzer am Nordrand der Stadt behalten möchte. Jetzt hat die Regierung eine leicht entschärfte Verordnung vorgestellt. Die Träger öffentlicher Belange sind erneut aufgerufen, Stellungnahmen abzugeben.

Was den Naturschutz anbelange, schreibt die Regierung, sei die Verordnung im Wesentlichen beibehalten worden. Einzelne Änderungen beträfen das Zonierungs- und Wegekonzept. In dem neuen Entwurf geht die Regierung auf die Münchner Wünsche insoweit ein, dass vor allem im Süden zusätzliche Wege geschaffen werden, bleibt aber beim Gebot, wonach Hunde an die kurze Leine müssen. Immerhin verkürzt die Regierung den Zeitraum mit Betretungsverbot und Leinenpflicht in der blauen Zone und beschränkt ihn auf die Vogelbrutzeit. Die blaue Zone ist für das Heideerleben vorgesehen und darf betreten werden, wenn auf den Naturschutz, vor allem bodenbrütende Vögel und Amphibie, geachtet wird. Hunde müssen dort ganzjährig angeleint und auf den Wegen bleiben, damit Kot und Urin die empfindlichen Heidepflanzen nicht schädigen. Hundebesitzer mit Hundeführerschein dürfen ohne Leine unterwegs sein. Zum Schutz der Schafe gilt ein generelles Abstandsgebot von 50 Metern. Dafür ist das Fahrradfahren künftig auf allen geeigneten Wegen erlaubt.

Dem Wunsch der Stadt Garching trägt man Rechnung, indem der geplante Radschnellweg an der Strecke der U 6 aus dem Schutzgebiet heraus genommen wird, auf der Westseite bei Neuherberg sind ein zusätzlicher Weg und eine größere Fläche zum freien Betreten vorgesehen. Einstweilig unter Naturschutz steht die südliche Fröttmaninger Heide schon seit fast sechs Jahren. Besitzer des Areals ist der Heideflächenverein, der auch für die Pflege zuständig ist. Geschäftsführerin Christine Joas wollte zu den Neuerungen vorerst jedoch noch keine Stellung nehmen.

Die neue Verordnung ist ab diesem Mittwoch, 20. Januar, online unter www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/umwelt/recht einsehbar.

© SZ vom 20.01.2016 / av - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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