Der Bürgermeister als Angeklagter vor dem Amtsgericht, als Beklagter des eigenen Gemeinderats vor dem Verwaltungsgericht, als Beschuldigter der Landesanwaltschaft: Seit einer öffentlichkeitswirksamen Durchsuchung des Echinger Rathauses durch die Staatsanwaltschaft im Sommer 2021 herrscht in der Ortspolitik der Ausnahmezustand. Mit einer Anklage durch die Landesanwaltschaft sind nun alle Karten auf dem Tisch; den Ansatz von Normalität kann der Gemeinde aber erst die Zäsur der Kommunalwahl im März 2026 bringen.
Dabei ist noch immer offen, ob der seit 2016 amtierende Bürgermeister Sebastian Thaler erneut zur Wahl antritt. Thaler, der in allen Verfahren um seine Person mit Aussagen gegeizt hat, lässt auch Fragen zu seinen Plänen für 2026 unbeantwortet. 2020 war er noch von fünf Gruppierungen gemeinsam nominiert worden; diese haben sich aber für 2026 längst andere Bewerber gesucht.
Die SPD hatte den damals in München lebenden Oberpfälzer 2016 aus dem Hut gezaubert – bei außerplanmäßigen Bürgermeisterwahlen. Für die agiert er im Freisinger Kreistag auch immer noch als Fraktionsvorsitzender; formal zeichnet Thaler aber als parteilos. Seiner Nominierung als Bürgermeisterbewerber hatten sich seinerzeit Grüne, ÖDP und die parteilosen Gruppierungen „Bürger für Eching“ und „Echinger Mitte“ angeschlossen.
Im Zuge seiner strafrechtlichen Verurteilung wegen Untreue gegenüber der Gemeinde haben ihn fast alle politischen Gruppierungen am Ort zum Rücktritt aufgefordert, darunter auch die meisten seiner einstigen Unterstützer; nominiert hat ihn keiner mehr. Als amtierender Bürgermeister könnte Thaler allerdings mit nur zehn Unterstützerunterschriften zur Wiederwahl antreten.
Die strafrechtliche Verurteilung und die Klage der Gemeinde gegen ihn hat Thaler in spärlichen öffentlichen Äußerungen als parteipolitisch motiviertes Kesseltreiben gegen ihn eingeordnet; eigenes Fehlverhalten hatte er in öffentlichen Aussagen noch nie in Erwägung gezogen. Insofern ist eine erneute Kandidatur mit einer noch zu bildenden Unterstützergruppe denkbar.

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2024 hat Thaler begleitend zu seinem Job im Rathaus ein „Excellenz-Studium“ an einer internationalen Privat-Universität aufgenommen. Das war allgemein als Sprungbrett für seine Karriere nach dem kommunalen Wahlamt interpretiert worden. 2024, vor der Klageerhebung durch die Landesanwaltschaft, war auch nicht klar, ob die seine strafrechtlich geahndeten Verfehlungen mit einer Amtsenthebung ahnden würde.
Schlussendlich hat die Aufsichtsbehörde für die Untreue des Bürgermeisters in Tateinheit mit „persönlichen Interessenkollisionen“ beantragt, die monatlichen Dienstbezüge des Bürgermeisters für 24 Monate um zehn Prozent zu kürzen. Sollte Thaler 2026 nicht wieder kandidieren, dürfte diese potenzielle Strafe für ihn freilich nur auf dem Papier stehen.
Eine derartige Disziplinarmaßnahme würde mit dem Kalendermonat beginnen, der auf die Rechtskraft der Entscheidung folgt, eine rückwirkende Kürzung der Dienstbezüge ist nicht vorgesehen. Bis es überhaupt zum Termin vor dem Verwaltungsgericht kommt und angesichts danach möglicher Rechtsmittel ist es ausgeschlossen, dass die Strafe bis April 2026, dem Ende der Amtszeit, greifen würde.
Bislang hat Thaler keine Pensionsansprüche erworben
In seiner privaten Karriereplanung ist für Thaler freilich noch der Widerhaken, dass er bei einem Ausscheiden zur Kommunalwahl 2026 noch keine Pensionsansprüche aus seinem Wahlamt erworben hätte. Sein Amtsantritt, durch eine Echinger Sondersituation losgelöst von den allgemeinen Kommunalwahlen, war am 1. September 2016.
Beim turnusmäßigen Ausscheiden am 30. April 2026 würden ihm pikanterweise vier Monate fehlen, um mit einer Dienstzeit von zehn Jahren eine Pension aus seinem kommunalen Wahlamt in Höhe von 35 Prozent der letzten Bezüge zu erwerben. Werden die zehn Jahre nicht erreicht, muss die Gemeinde einen ausscheidenden Bürgermeister in der Rentenversicherung für seine Dienstzeit nachversichern.
Thaler wurde vom Amtsgericht wegen Untreue verurteilt, weil er in einem Zivilprozess gegen ihn alle Kosten über die Gemeindekasse begleichen ließ, obwohl das Urteil eindeutig gegen ihn als Privatperson erging und die geahndete tätliche Auseinandersetzung vom Gericht ausdrücklich als nicht im Dienst gewertet wurde.
Die Landesanwaltschaft ahndete weiter, dass der Bürgermeister mehrere Aufträge der Gemeinde intern an seinen Schwager vergeben hatte, was dienstrechtlich nicht zulässig ist. Der Gemeinderat hat den eigenen Bürgermeister verklagt, um das Geld zurückzuerhalten, das für das zivilrechtliche Verfahren ausgegeben wurde. Auch dieses Verfahren ist vor dem Verwaltungsgericht anhängig.

