Die finanziellen Freiräume für Echings Bürgermeister Sebastian Thaler sind in etwa halbiert worden. Mit deutlicher Mehrheit von 14:9 Stimmen reduzierte der Gemeinderat die Verfügungsmittel des Bürgermeisters, der seit gut einem Jahr rechtskräftig wegen Untreue im Amt vorbestraft ist.
Thaler hielt den parteienübergreifend von zwölf Gemeinderäten aus vier Fraktionen eingebrachten Antrag wiederum für schwer kontraproduktiv. Gerade zum Jahreswechsel habe der Freistaat die Verfügungsmöglichkeiten für Kommunen deutlich erhöht. „Die Tendenz geht gerade in die gegensätzliche Richtung“, betonte er.
Die Reduzierung der Spielräume für ihn würde „ein schnelles und unverzügliches Handeln der Gemeindeverwaltung wesentlich erschweren“, warnte er. Durch die dann notwendige häufigere Einschaltung des Gemeinderats könnten etwa günstige Momente oder Bindefristen verpasst werden. „Somit würden durch die Reduzierung der Wertgrenzen voraussichtlich wirtschaftliche Nachteile für die Gemeinde entstehen“, betonte er.
Dritter Bürgermeister Leon Eckert (Grüne) als Initiator des Antrags hatte diesen damit begründet, dass zwischen Gemeinderat und Bürgermeister „ein Vertrauensverhältnis nicht mehr vorhanden“ sei. In der Sitzung wurde Christoph Gürtner (FW) deutlicher: „Sie sind vorbestraft, weil sie Ausgaben aus der Gemeindekasse genommen haben. Sie liegen im Rechtsstreit mit der Gemeinde.“ Und das laufende Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister vor der Landesanwaltschaft sei noch gar nicht abgeschlossen. Daher hätten „große Teile des Gremiums Bedenken in Bezug auf der Vertrauenswürdigkeit des Bürgermeisters“.
Thaler will nun auch die Befugnisse von Abteilungsleitern beschränken
Thaler verwies auf die finanziellen Bilanzen der Gemeinde in seiner Amtszeit, die er als glänzend zeichnete. „Inhaltlich können sie den Antrag nicht begründen“, sagte er. Wenn aber der Gemeinderat einen engeren Verfügungsrahmen für ihn festlege, werde er das analog auch intern weitergeben und den Abteilungsleitern und Sachbearbeitern ebenfalls die finanziellen Befugnisse beschneiden.
Die Befugnisse für die Vergabe von Aufträgen durch die Abteilungsleiter im Rathaus, die bisher bei 10 000 Euro lagen, sollten laut Thaler gerade intern auf 16 000 Euro erhöht werden, die bei Sachgebietsleitern von 4000 auf 8000 Euro. Das werde er stattdessen nun reduzieren, das sei nur folgerichtig. Lena Haußmann wies dies als „fast schon Erpressung“ zurück. Beantragt sei einzig die Reduzierung beim Bürgermeister. „Zu den Verwaltungsmitarbeitern haben wir Vertrauen“, sagte Gürtner zu Thaler, „zu ihnen nicht“.
Herbert Hahner kritisiert „rein symbolischen Wert“ der Entscheidung
Herbert Hahner (SPD) sprach sich gegen den Antrag aus, der „nur rein symbolischen Wert“ besitze. Er streue „Sand ins Verwaltungsgetriebe ohne Mehrwert“. Dem Bürgermeister, den man treffen wolle, tue die Änderung nicht weh, nur die Verwaltungsarbeit werde erschwert.
Bisher erlaubte die Geschäftsordnung dem Bürgermeister „die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bis zu 75 000 Euro im Einzelfall“ ohne Konsultation des Gemeinderats. Überschreitungen einer Haushaltsstelle oder Ausgaben jenseits des Etats durfte er bis 50 000 Euro „freihändig“ entscheiden. Diese Grenzwerte wurden nun halbiert. Die Entscheidungen in dieser Spanne zwischen alter und neuer Zuständigkeit müssen jetzt zur Abstimmung in den Gemeinderat.
Thaler hat einen Strafbefehl wegen Untreue erhalten, weil er wohl im Rechtsstreit um eine tätliche Auseinandersetzung am Echinger See Geld der Gemeinde widerrechtlich ausgegeben hatte. Der Gemeinderat hat zudem Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bürgermeister eingereicht, um sich Geld aus diesem Komplex zurückzuholen.

