Während im Echinger Rathaus gerade die Pläne für einen Wohn-Container als neue Obdachlosen-Unterkunft an der verlängerten Kleiststraße gezeichnet werden, hat sich dort eine Bürgerinitiative gegen diese Neuerung formiert. Begründet wird der Widerstand mit einem breiten Panoptikum an Gegenargumenten, vom befürchteten Wertverfall der anliegenden Grundstücke bis zur ungünstigen Lage für die unterzubringenden Menschen.
Der vom Gemeinderat beschlossene Wohn-Container für potentiell 50 Obdachlose soll in die gerade entstehende Erweiterungsfläche der Kleingartenanlage eingepasst werden. Unter den Initiatoren der Bürgerinitiative (BI) „Kein Containerdorf im Echinger Schrebergarten für Obdachlose“ sind nun ein Anwohner, ein Kleingärtner und eine Elternvertreterin der nahen Kindertagesstätte „Regenbogen“.
Einerseits gebe es „Ängste und Bedenken von betroffenen Anwohnern, Kleingärtnern, Kindergarteneltern, eventuell auch der Obdachlosen“, die die Gemeinde ernst nehmen müsse, heißt es im Schreiben der BI; und andererseits bräuchten „Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, eine sozialverträgliche, sichere und menschenwürdige Unterbringung“. Dies sei am beschlossenen Standort nicht gegeben.
Die ebenfalls bereits beschlossene Erweiterung der Kleingartenanlage, die heuer noch begonnen werden soll, sei „unsere letzte mögliche Grünfläche östlich der Paul-Käsmaier-Straße“, heißt es im Appell der BI: „Unsere Kleingärten sind Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen – hier ist kein Platz für Beton, Container oder Lärm in den Abendstunden.“
Der Standort stelle zudem „eine Abgrenzung von in Not geratenen Gemeindemitgliedern“, dar, klagt die BI. In Obdachlosigkeit geratene Echinger würden „aus der Dorfmitte an das Ende von Eching in ein Containerdorf ohne direkten Zugang zur Dorfgemeinschaft abgeschoben“.
Die Gemeindeverwaltung hatte das bei der Empfehlung des Beschlusses grundlegend anders gesehen. Sie argumentierte, der Standort böte wegen der Nähe zur Kindertagesstätte, der Schule an der Danziger Straße, dem Bahnhof und den Einkaufsmöglichkeiten an der Schlesierstraße „einige Vorteile“.
Zuletzt waren die in Obdachlosigkeit geratenen Echinger, aktuell sind es 15, im einstigen Post-Gebäude unmittelbar am „Stachus“ untergebracht worden, was maximal zentral liegt. Allerdings sieht die Gemeinde dieses Gebäude als nicht mehr bewohnbar an und eine Renovierung als nicht zielführend. Die Bürgerinitiative erinnert Bürgermeister Sebastian Thaler an seine Aussagen bei der – damals ebenso strittigen – Installierung der Obdachlosenunterkunft 2017 in der alten Post, wonach ihm „alles lieber ist als irgendwo ein blauer Container, das hat was Ausgrenzendes“. Was habe sich an dieser Einschätzung seither verändert, wundert sich die BI.
Eng beschriebenen neunseitigen Fragenkatalog übergeben
Vor der jüngsten Gemeinderatssitzung hat die BI einen eng beschrieben neunseitigen Fragenkatalog ans Rathaus übergeben, mit dem die BI die Planung in Frage stellen will. Ihr Sprecher Adrian Marggraf sagte, binnen zwei Tagen habe man 525 Unterschriften zur Unterstützung gesammelt.
Unter den Anliegen der BI sind Bedenken über die mögliche psychische Belastung der untergebrachten Menschen, Konfliktpunkte mit der Kleingarten-Nutzung, Angst vor Wertverfall naher Immobilien oder auch Grauen vor der befürchteten Container-Optik.
Gerügt wird die Gemeinde auch für eine völlig fehlende Kommunikation. Weder Anwohner noch der Kleingartenverein, in dessen Erweiterungsfläche der Container situiert werden soll, noch die Kindertagesstätte gegenüber seien informiert worden. Gefordert wird nun „Transparenz zum Auswahlverfahren des Standortes“.
Der Bürgermeister hat für 3. April eine Anliegerversammlung angesetzt
In den Dutzenden Fragen werden als Alternativen eine Ertüchtigung der Post, eine übergangsweise Unterbringung im leer stehenden Huberwirt oder die Ansiedlung des Containers auf dem Bürgerplatz genannt. Am Bürgerplatz bestehe eine „höhere Chance auf Einbindung der Obdachlosen in das Ortsgeschehen bei Festen und Veranstaltungen“, argumentiert die BI, zudem könne es „keine Probleme mit Anliegern“ geben.
Bürgermeister Thaler hat nun für Donnerstag, 3. April, eine Anliegerversammlung zu dem Thema angesagt. Die Obdachlosigkeit, der mit dem Container begegnet werden soll, ist laut verwaltungsrechtlicher Definition anders zu verstehen als Nichtsesshaftigkeit. Obdachlos im Sinne des Verwaltungsrechts wird man, wenn man kurzfristig auf die Straße gesetzt wird, wenn die Wohnung menschenunwürdig ist oder wenn man durch einen Unglücksfall das Haus verliert, etwa einen Brand.
Ein spektakulärer öffentlicher Fall war der Brand der Echinger Tennisanlage vor sieben Jahren, als drei Mietparteien aus dem integrierten Wohngebäude obdachlos wurden. In diesen Fällen ist die Gemeinde verpflichtet, eine Unterkunft anzubieten. Dennoch hatte Eching bis 2008 überhaupt keine gesonderte Obdachlosen-Unterkunft vorgehalten, auftretende Fälle seien immer individuell geklärt worden, hieß es damals.
Die Unterkunft in der alten Post war nur für zwei Jahre vorgesehen – doch dann ist acht Jahre nichts vorangegangen
2008 wurde dann ein gerade frei werdendes Häuschen in Dietersheim als Obdachlosen-Unterkunft gewidmet. Nach einem Brandschaden 2017 wurde diese Unterbringung vom Rathaus als untauglich bewertet. Eine Renovierung wurde nicht mehr als zielführend angesehen, da bei der geplanten Neugestaltung des Dietersheimer Angers das Haus weichen müsste.
So kam es zum Umzug der Unterkunft in die einstige Post, die damals gerade von den zuvor hier beherbergten Asylbewerbern verlassen worden war. Auch gegen diese Lösung hatte es seinerzeit Bedenken gegeben, der Gemeinderat hatte die Pläne im ersten Anlauf gar abgelehnt.
Die schlussendliche Genehmigung aber war 2017 auf zwei Jahre befristet und mit dem ausdrücklichen Vermerk verbunden, in der Zeit eine dauerhafte Lösung zu entwickeln. Die „ewige Improvisiererei“, wie das Gemeinderat Oliver Schlenker seinerzeit rügte, müsse ein Ende haben.
In den acht Jahren seither ist aber offenkundig nichts geschehen. Dass der Wohn-Container nur als Provisorium dienen könnte, ist im Beschlusstext aus dem Rathaus nicht erwähnt. Vielmehr soll der Standort an der verlängerten Kleiststraße in der Flächennutzungsplanung ausdrücklich als baurechtliches Sondergebiet „Wohnen für Obdachlose“ festgesetzt werden.

