Eching:Boardinghaus darf vertikal werben

Der neue, markante "Turm" des Boardinghauskomplexes an der Echinger Hauptstraße darf künftig auch mit beleuchteten vertikalen Schildern für sich werben. Einmütig hat der Bauausschuss des Gemeinderats eine Ausnahme von der frisch verabschiedeten Werbeanlagensatzung genehmigt. Das fünfstöckige Gebäude als Abschluss des Boardingensembles steht bereits im Rohbau, so dass die lange strittigen Dimensionen nun sichtbar sind.

Die gerade druckfrisch ausgefertigte Werbeanlagensatzung schließt vertikale Werbetafeln aus. Angesichts der Gebäudestruktur böten sich in diesem Fall freilich Tafeln im Hochformat an, schilderte Gemeindebauamtsleiter Thomas Bimesmeier, zudem seien sie "modern und schön gestaltet", was den Ausschuss überzeugte.

Die einzige Gegenstimme kam von Leon Eckert, der sich wunderte, warum man Vorschriften erlasse, die bei der ersten Abweichung sofort wieder aufgegeben würden. Das Verbot vertikaler Werbemaßnahmen ist nun jedenfalls passé, denn bei weiteren Anträgen gleichen Stils kann sich jederzeit auf das Vorbild an der Hauptstraße bezogen werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: