Nach Dutzenden Protesten, Beschwerden und Einwänden über mehrere Verfahrensschritte und Jahre hinweg hat die Gemeinde Eching den geplanten Ausbau der Autobahn A92 nun hingenommen. Einstimmig hat der Gemeinderat entschieden, die zur Fristwahrung vorsorglich eingelegte Klage gegen das Projekt zurückzunehmen. Die Erfolgsaussichten werden als unrealistisch beurteilt.
An der westlich des Autobahnkreuzes Neufahrn geplanten Verbreiterung der A92 auf sechs Fahrspuren hatten sich die Echinger nie wirklich gestört. Was der Gemeinde aber missfiel, war der mit dem Ausbau einhergehende Umbau der Anschlussstelle Unterschleißheim.
Hier ist eine komplette Neugestaltung zur Bewältigung des Verkehrs an der Schnittstelle zur Bundesstraße B13 geplant. Diese neue Verkehrsführung aber würde komplett auf Echinger Flur liegen – und bringt Eching gar nichts. Nicht mal ein Abzweig Richtung Eching sei vorgesehen. Optimiert werde lediglich die Unterschleißheimer Situation, und das auf Echinger Kosten, klagte das Rathaus in den bisherigen Einwänden.
Aus der Historie heraus missfällt den Echingern insbesondere, dass sie 1990 im Zuge einer Verlegung der Bundesstraße B13 ihren bisherigen Gemeindeteil Hollern an Unterschleißheim abgetreten hatten. Unterschleißheim hat das neu gewonnene Gebiet seither komplett bebaut, unter anderem ein Gewerbegebiet mit üppigem Ertrag errichtet – und nun keinen Platz mehr für die Optimierung der Verkehrsführung.
In einer Stellungnahme in den ersten Verfahrensschritten hatte Eching die Nachbarstadt noch aufgefordert, ihre Anschlussstelle gefälligst selbst zu bauen und dafür eigene Flur zu nutzen. Auch dies eine historische Reminiszenz: Als die Gemeinde Eching zur Verhinderung eines Verkehrskollapses im eigenen Gewerbegebiet eine Anschlussstelle an die A92 forderte, musste sie diese selbst finanzieren.
Für die Theresienkapelle soll es ein Beweissicherungsverfahren geben
Derartige alte Rechnungen bilden aber keine juristische Grundlage für eine Verwaltungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Autobahn. Diese Ansicht hat sich im Gemeinderat nach dem vorsorglichen Beschluss zur Wahrung der Klagefrist jetzt durchgesetzt.
Bleibt die Sorge um die Sicherheit der nahe an der Baustelle situierten Theresienkapelle, die wegen der geplanten Verbreiterung der A 92 in Gefahr geraten könnte. Das vom Siedlerverein errichtete und liebevoll gepflegte Kleinod könnte durch die Bauarbeiten und die geringere Nähe zur künftigen Fahrbahn Schaden nehmen, so die Befürchtung. Dieses Problem soll nun über ein Beweissicherungsverfahren geregelt werden.

