Drogenschmuggel am Münchner Flughafen:Auch nur ein kleines Licht

Mann muss wegen Beihilfe zum Heroinschmuggel in Haft

Von Alexander Kappen, Landshut/ Flughafen

Es war eine sehr zähe Angelegenheit - und das, obwohl der Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag am Mittwoch gestanden hatte. Der 36-jährige Somalier hatte eingeräumt, eine vergangenes Jahr verurteilte Frau überredet zu haben, im März 2019 drei Kilogramm Heroin in einem Koffer aus dem südafrikanischen Johannesburg nach Deutschland zu bringen, wo sie am Flughafen München von Zollfahndern erwischt wurde. Dass sich der Prozess gegen den 36-Jährigen am Landshuter Landgericht bei der Fortsetzung am Donnerstag so zog, lag auch daran, dass es bei der Zeugenvernehmung der ebenfalls aus Afrika stammenden Drogenkurierin mit dem Dolmetscher einige Irrungen und Wirrungen gab.

Ihre Vernehmung war jedoch wichtig, weil es zu klären galt, ob der Angeklagte sich nur der Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und zum Handel mit Drogen schuldig gemacht hatte oder ob er als Mittäter des noch nicht gefassten Hintermanns und Drahtziehers zu sehen war. Die sechste Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ralph Reiter sah letztlich nur eine Beihilfe als erwiesen an und verurteilte den 36-Jährigen zu fünf Jahren und zwei Monaten Gefängnis.

Die Staatsanwältin hatte in dem Angeklagten mehr als nur einen Befehlsempfänger gesehen. Er habe ein eigenes Interesse an dem Drogentransport und weitreichendere Aufgaben als nur die eines Kuriers gehabt. Er habe "Tatherrschaft" ausgeübt und die Frau, die den Koffer transportierte, "herumdirigiert und gesteuert". Für die Staatsanwältin war er ein Mittäter, sie forderte sechs Jahre und fünf Monate Haft. Für den Verteidiger war aufgrund der sichergestellten Chatverläufe klar, dass der Angeklagte dem von Italien aus agierenden Hintermann, zu dem der Drogenkoffer hätte weiter transportiert werden sollen, untergeordnet war. Man wisse sonst nichts zum Verhältnis des kokainabhängigen Angeklagten und des Hintermanns, das die Mittäterschaft beweisen würde. Dass er Kontakt zu der Kurierin gehalten und ihr Anweisungen gegeben habe, sei angesichts der Umstände nachvollziehbar.

Der Angeklagte hatte eine Liebesbeziehung zu der Frau und wollte sie nach eigenen Angaben heiraten. Unter den Vorwand, einen Onkel zu besuchen, lockte er die Frau nach Südafrika. Eigentlich ging es ihm aber nur um die Drogen. Der Angeklagte selbst wollte ursprünglich mitkommen und einen weiteren Koffer mit Rauschgift schmuggeln, bekam aber in Deutschland kein Visum. Deshalb instruierte er die Frau von München aus per Telefon. Die Frau ließ sich zu dem Drogentransport überreden, weil der Angeklagte ihr 7000 Euro versprach. "Er hat mich belogen und benutzt", schimpfe die Kurierin bei ihrer Zeugenvernehmung im Gericht.

Ob die Liebesbeziehung echt war oder vorgetäuscht, wie die Staatsanwältin meinte, könne man nicht beweisen, sagte der Richter. "Aber wenn man jemanden liebt, dann schickt man ihn nicht nach Südafrika in die Arme eines Drogenkartells - das ist schäbig."

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