Prozess in Freising:Bei Kokaindeal mit in der Wohnung

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Zu einer Geldstrafe ist ein Mann am Freisinger Amtsgericht verurteilt worden. Er hatte eine Bedienung sexuell belästigt. (Foto: Marco Einfeldt)

Ein 34-jähriger Moosburger wird am Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Geld für einen Drogenkauf beigesteuert haben soll. Ob er auch selbst Rauschgift konsumiert hat, lässt sich in der Verhandlung nicht aufklären.

Von Peter Becker, Freising/Moosburg

Mitgefangen, mitgehangen: Weil ein heute 34-jähriger Moosburger bei einem Kokaindeal in der Wohnung eines Bekannten dabei war, hat ihn das Freisinger Schöffengericht wegen unerlaubten gemeinschaftlichen Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt. Bei dem Handel ging es um zehn Gramm der Droge. Der Beschuldigte machte keine Angaben. Ein Rechtsgespräch war gescheitert. In seinem Urteil stützte sich Richter Manfred Kastlmeier auf die Aussage des damaligen Dealers, der bereits zu einer Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt worden ist.

Der Vorfall hatte sich im März des vergangenen Jahres in einer Wohnung in Moosburg zugetragen. Beteiligt waren vier Personen: der Beschuldigte, sein Bekannter, der Dealer und eine Person, welche der als Zeuge geladene Kokainlieferant als "einen typisch deutschen Mann mit blauen Augen" beschreibt.

Der Dealer hat sich sehr auskunftsfreudig gezeigt und Konsumenten genannt

Wie der Handel in der Wohnung ablief, dazu gibt es zwei Versionen. Der Dealer sagte aus, es sei Geld gesammelt und ihm übergeben worden: 650 Euro für die Drogen und dazu 50 Euro Fahrgeld. Denn er habe erst nach München fahren müssen, um das Kokain zu besorgen. Von dem Beschuldigten blieb ihm außer dessen auffälligem Aussehen nur in Erinnerung, dass er gefragt habe, ob die Qualität der Droge auch gut sei. Der Wohnungsinhaber, der am Landshuter Landgericht wegen des Kaufs zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, behauptete als Zeuge, er habe die 700 Euro aus einer Kasse genommen und bezahlt. Das Kokain habe er im Übrigen selbst konsumiert. Als der Dealer wieder aus München zurückgekehrt war, hatten die beiden anderen mutmaßlichen Käufer die Wohnung bereits verlassen.

Der Beschuldigte hatte nun das Pech, dass die Erdinger Kriminalpolizei sowohl gegen den Dealer als auch gegen den Wohnungsinhaber ermittelte. Während Letzterer keine Angaben zu Abnehmern machte, war Ersterer kooperativ. "Er hat Konsumenten genannt", sagte ein als Zeuge geladener Polizist. Unter anderem den Angeklagten, den er anhand eines Whatsapp-Profils identifizierte. "Was er gesagt hat, das hat sich bis jetzt immer als wahr erwiesen", sagte der Polizist. Er habe sie sogar zu einem "Bunker" geführt, in dem Drogen zwischengelagert wurden.

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Dass der Beschuldigte seit über einem Jahr keine Drogen mehr konsumiert, unterstellte der Richter als wahr

Richter Kastlmeier sagte während der Urteilsverkündung, dass er der Aussage des Dealers Glauben schenke. Mehr zumindest als der des Wohnungsinhabers, der auf ihn als Zeuge eher einen verstockten Eindruck hinterlassen habe. Was den "unbekannten Dritten" anbelangt, hatte dieser zwar einen Namen genannt, auf die Frage des Richters, ob er denn eine Telefonnummer habe, meinte er, er könne gerade nicht nachschauen, weil der Akku seines Mobiltelefons leer sei.

"Der Kauf ist geschehen", stellte Kastlmeier fest. Ob der Angeklagte tatsächlich das Kokain konsumiert habe und wie viel davon, sei nicht mehr aufzuklären. Der als Zeuge vernommene Dealer habe ausgesagt, dass der 34-Jährige ebenfalls Geld beigesteuert habe. Dieser habe frühzeitig bei der Polizei Angaben gemacht und es gebe kein Motiv für ihn, andere mit in die Sache hineinzuziehen und sich selbst angreifbar zu machen. Der Wille, das Kokain zu kaufen, sei durch das Aushändigen des Geldes bekundet worden.

Dass der Beschuldigte seit über einem Jahr keine Drogen mehr konsumiert, unterstellte der Richter als wahr. Dessen Verteidiger wollte dazu einen Sachverständigen heranziehen, um seiner Forderung nach einem Freispruch Nachdruck zu verleihen. Zu Lasten des Beschuldigten wirkten sich der hohe Wirkstoffgehalt des Kokains und sein einschlägiges Vorstrafenregister aus.

© SZ vom 31.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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