Dritte Startbahn„Skandalöser Umgang mit den Menschen“

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Empörung in der Flughafenregion: Gegen das „ewige Baurecht“ für eine dritte Startbahn am Flughafen haben in der Freisinger Innenstadt Mitte Februar etwa 800 Menschen demonstriert.
Empörung in der Flughafenregion: Gegen das „ewige Baurecht“ für eine dritte Startbahn am Flughafen haben in der Freisinger Innenstadt Mitte Februar etwa 800 Menschen demonstriert. (Foto: Marco Einfeldt)

Grünen-Abgeordneter Johannes Becher prangert „Ungereimtheiten“ in den Aussagen von FMG und Staatsregierung zum „ewigen Baurecht“ für die dritte Startbahn am Flughafen München an. Denn 2019 argumentierten sie noch ganz anders.

Von Petra Schnirch, Flughafen

Auf dem Flughafengelände, aber auch im Umland ist in den vergangenen Jahren immer wieder gebaut worden. Waren dies dringend erforderliche Arbeiten zur Verbesserung der Infrastruktur oder aber bereits erste Teil-Projekte für die Errichtung einer dritten Startbahn? Letzteres behauptet die Staatsregierung und bringt damit die Startbahngegner gegen sich auf. Grünen-Landtagsabgeordneter Johannes Becher sieht weitere Ungereimtheiten und kritisiert, „der Flughafen und die CSU-Staatsregierung wollen offenbar auf Biegen und Brechen das Baurecht für die dritte Startbahn sichern“.

Im Oktober 2024 hatte die Regierung von Oberbayern der Flughafengesellschaft (FMG) in einem umstrittenen Bescheid „ewiges Baurecht“ für das Großprojekt zugesichert – das bedeutet, dass die Baugenehmigung nicht nach zehn Jahren verjährt. Als Begründung führte die Regierung bereits begonnene Bauprojekte wie den Tunnel für den S-Bahn-Ringschluss am Flughafen an, die Teil des Planfeststellungsbeschlusses seien. Ähnlich argumentiert das bayerische Finanzministerium jetzt, was die Erweiterung des Vorfelds Ost im Jahr 2019 angeht.

In einer Antwort auf eine Anfrage Bechers heißt es, es handele sich um notwendige Maßnahmen, die „zur Erschließung des Flughafens auf Basis des heutigen und künftigen Verkehrsaufkommens erforderlich sind“.  Die Staatsregierung bezieht sich ausdrücklich auf den Planfeststellungsbeschluss für die dritte Startbahn mit „Nebenanlagen, Teilprojekten und Folgemaßnahmen“.

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Becher lässt das nicht gelten und verweist auf offensichtliche Widersprüche. In der Anzeige des Baubeginns am 8. April 2019 habe die Flughafen München GmbH (FMG) erklärt, dass die neue Teilfläche am Vorfeld „zum Abstellen und zur Abfertigung von Flugzeugen im Rahmen des bestehenden 2-Bahnen-System benötigt“ werde. Im Mai 2019 hatte FMG-Generalbevollmächtigter Josef Schwendner auch im Gemeinderat von Hallbergmoos so argumentiert, wie die SZ berichtete. Die zusätzlichen Abstellpositionen fehlten seit Jahren, hieß es damals.

Becher fragt nun, ob die Aussagen der FMG aus dem Jahr 2019 zutreffend waren oder ob sie damals falsche Angaben gemacht habe. Schließlich führte die Regierung von Oberbayern 2024 eine andere Begründung an. Auf diese Widersprüche geht das Finanzministerium in seiner Antwort allerdings nicht ein. Becher folgert daraus: Entweder wurden bei Baubeginn des Vorfelds Ost falsche Tatsachen behauptet, um trotz Moratorium im Koalitionsvertrag das Projekt dritte Startbahn vorantreiben zu können. Oder aber es werde jetzt „als juristischer Trick“ rückwirkend ein Zusammenhang konstruiert. „Beides ist ein skandalöser Umgang mit den Menschen in der Region“, kritisiert der Abgeordnete. Der Koalitionspartner Freie Wähler und die Flughafenregion würden einmal mehr „über den Tisch gezogen“.

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