Darlehen:Freistaat fördert Wohnungsbau

Der Freistaat Bayern und die Bayerische Landesbodenkreditanstalt setzen im Jahr 2019 die Förderung von Eigenwohnraum fort, meldet die Pressestelle des Freisinger Landratsamts. Speziell betrifft dies im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm den Neubau und Erwerb (Alt- und Neubauten) von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch die Gewährung zinsverbilligter Darlehen.

Der Darlehenshöchstbetrag im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm beträgt weiterhin maximal ein Drittel der Gesamtkosten und kann neben einer zehn- oder 15-jährigen Zinsfestschreibung auch als sogenanntes Volltilgerdarlehen mit einer 30-jährigen Zinsfestschreibung beantragt werden.

Zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung, zum Beispiel für einen behindertengerechten Badumbau oder einen Treppenlift, können zudem leistungsfreie Baudarlehen in Aussicht gestellt werden, die mit einer fünfjährigen Belegungsbindung verbunden sind und nach deren Ablauf erlassen werden.

Informationsbroschüren dazu können unter bayernlabo.de/foerderinstitut/privatpersonen/ und www.kreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/bauamt/wohnraumfoerderung-sozialer-wohnungsbau.html

abgerufen oder im Landratsamt unter der Telefonnummer 0 81 61/60 01 74 angefordert werden.

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