Wenn Kindertagesstätten pandemiebedingt geschlossen waren, verlangt die Gemeinde Eching auch keine Gebühren von den Eltern. Einstimmig hat der Finanzausschuss des Gemeinderats beschlossen, die Differenz zu tragen, die vom Freistaat Bayern nicht übernommen wird. Der Staat, der die Schließungen wegen Corona angeordnet hat, erlässt den Eltern lediglich 70 Prozent der Gebühren. Die Gemeinde springt nun für die restlichen Beträge ein.
Auch freien Trägern am Ort wird die Differenz von der Gemeinde Eching erstattet. Maximal werde das die Gemeinde 38 000 Euro kosten, hieß es aus der Gemeindekämmerei.