Corona im Landkreis Freising:Weitere Lockerungen

Die Lage stabilisiert sich, am Donnerstag liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 32,8

Die Corona-Lage im Landkreis stabilisiert sich weiter, die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Donnerstag bei 32,8. Deshalb werden erneut einige Corona-Auflagen gelockert. Allerdings bleibt es etwas schwierig, den Überblick zu behalten. Für die Außengastronomie gilt bereits seit dieser Woche: Sie darf für Besucher bei vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung geöffnet werden. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, sind nach wie vor ein maximal 24 Stunden alter Antigentest, ein Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich. Theater, Konzerthäuser sowie Kinos dürfen ebenfalls für getestete Besucherinnen und Besucher öffnen.

Von diesem Freitag an sind nach Mitteilung des Landratsamts auch wieder kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher mit Testnachweis möglich, ebenso musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles.

Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport unter freiem Himmel sind erlaubt - ebenfalls mit Testpflicht der Teilnehmenden. Neu ist, dass auch Gruppen von bis zu 25 Personen unter freiem Himmel Sport machen dürfen, wenn alle über einen Testnachweis verfügen. Fitnessstudios dürfen öffnen, wenn die Kunden vorher einen Termin buchen und negativ getestet sind. Das Gleiche gilt für Besucherinnen und Besucher der Freibäder. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind wieder bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen, mit festen Sitzplätzen und Testnachweis.

Von diesem Freitag an sind auch Touristen wieder willkommen, die in Hotels oder anderen Beherbergunsbetrieben übernachten wollen - gastronomische Angebote für die Gäste auch in geschlossenen Räumen eingeschlossen, vorgeschrieben ist bei der Anreise ein negativer Corona-Test, nach 48 Stunden ist jeweils ein neuer Nachweis erforderlich. Ein solcher wird auch für Reisebusse, Stadt- und Gästeführungen sowie Kultur- und Naturführungen im Freien obligatorisch.

Davon ausgenommen sind in allen genannten Bereichen genesene oder geimpfte Personen. Bleibt die Inzidenz für den Landkreis weiter stabil unter 50, dann sind mit Genehmigung des Gesundheitsministeriums weitere Öffnungsschritte möglich, wie das Landratsamt mitteilt. Dann wird die Testpflicht in Außengastronomie, Theater, Konzerthäusern und Kinos, bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel, Sport im Innen- und Außenbereich, Fitnessstudio, Freibäder, Reisebusse, bei Stadt- und Gästeführungen wegfallen.

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