Corona im Landkreis Freising:Fast einheitliche "Notbremse"

Die "Bundesnotbremse" enthält bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen bei Überschreiten eines Schwellenwerts von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Das hat nach Informationen des Freisinger Landratsamtes auch Auswirkungen auf den Landkreis Freising, der aktuell bei einer Inzidenz von 160,0 (Stand: 26. April) liegt. Weiterhin gelte: Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz einen maßgeblichen Wert an drei aufeinander folgenden Tagen, so treten die neuen Regelungen am übernächsten Tag in Kraft. Neu ist: Damit die Regelungen gelockert werden, müsse der Schwellenwert nun an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten werden. Das gelte von sofort an auch für den Betrieb von Schulen und Kindergärten - bisher die war dafür die Inzidenz am vorangegangenen Freitag für die gesamte folgende Woche entscheidend. Im Gegensatz zur Bundesnotbremse ist in Bayern Bewegung an der frischen Luft wie Joggen, Spazierengehen in der Zeit von 22 bis 24 Uhr übrigens nicht erlaubt. Seit Beginn der Pandemie haben sich im Landkreis insgesamt 7618 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. 120 Menschen sind mittlerweile mit oder an dem Virus gestorben.

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