Bundestagswahl im Landkreis Freising:Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben

Bundestagswahl im Landkreis Freising: Die Lebenshilfe bietet in ihren beiden Unternehmen Viva Vita und SerVita diesen bereits seit längerem die Möglichkeit, auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig zu sein.

Die Lebenshilfe bietet in ihren beiden Unternehmen Viva Vita und SerVita diesen bereits seit längerem die Möglichkeit, auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig zu sein.

(Foto: Marco Einfeldt)

Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderung in allen Lebenslagen die Möglichkeit der eigenen Entscheidung bieten. Einiges davon ist bereits umgesetzt worden. Vertreter der Lebenshilfe sehen aber nach wie vor in vielen Bereichen Handlungsbedarf.

Von Gudrun Regelein, Freising

Vieles sei mit dem Bundesteilhabegesetz schon auf den Weg gebracht worden, sagt Michael Schwaiger, Geschäftsführer der Lebenshilfe, "Aber viel steckt noch in den Kinderschuhen - es gibt noch viel zu tun." Das Bundesteilhabegesetz wurde Ende 2016 verabschiedet, es soll Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen eine eigene Entscheidungsmöglichkeit bieten.

"Dringenden Handlungsbedarf" sieht Schwaiger bei zwei Themen: der inklusive Arbeitsmarkt und die Pflegeversicherung. Derzeit bekämen Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen noch eine pauschale Leistung der Pflegeversicherung von maximal 266 Euro. "Da müsste unbedingt etwas passieren." Eine Vereinheitlichung der Sätze sei notwendig, die Sätze für die Menschen mit Behinderung müssten sich an denen für pflegebedürftige Menschen orientieren und angehoben werden, fordert er.

Mehr Menschen mit Behinderung sollen auf dem 1. Arbeitsmarkt unterkommen

Ganz wichtig für die Menschen mit Behinderung sei auch die inklusive Arbeitsmarktsituation. Die Lebenshilfe beispielsweise biete in ihren beiden Unternehmen Viva Vita und SerVita diesen bereits seit längerem die Möglichkeit, auf dem 1. Arbeitsmarkt tätig zu sein. "Aber das sind noch zu wenig Möglichkeiten, es müssten noch viel mehr Plätze auf dem 1. Arbeitsmarkt geschaffen werden", sagt Schwaiger. Noch immer würden viele in den Werkstätten für behinderte Menschen tätig sein - beziehungsweise sie müssten das tun. "Langfristig muss sich das ändern, da muss noch einiges passieren - und insgesamt muss eine größere Akzeptanz hergestellt werden", so Schwaiger.

Daneben gibt es noch andere Themen, bei denen er Handlungsbedarf sieht. Dazu gehöre beispielsweise, die Wohnangebote für Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen flexibler zu gestalten. Auch müssten die bereits bestehenden Beratungsangebote ausgebaut werden. "Ziel ist, dass sich ein Mensch mit Behinderung selbst das holt, was er braucht und ihm nicht vorgeschrieben wird, was er braucht", erklärt Schwaiger. Daneben nennt er eine größere Beteiligung von Menschen mit Behinderung, die auch über deren Selbstvertreter nach dem Motto "Nicht ohne uns über uns" laufen könne, und die Barrierefreiheit - auch bei der digitalen Teilhabe. Er wolle aber nicht nur Kritik üben, betont Schwaiger. "Es hat sich schon vieles verbessert." So wurden die neuen Vermögens- und Einkommensgrenzen umgesetzt. Dadurch stiegen die Freigrenzen für eigenes Vermögen und Einkommen an.

"Viele der von uns betreuten Menschen haben nun etwas mehr Geld zum Leben"

Grundsätzlich sei das Bundesteilhabegesetz positiv zu sehen, sagt auch Thomas Winter, Fachlicher Leiter bei der Lebenshilfe Freising. Der erste Teil des Paketes wurde bereits umgesetzt, der die Trennung der verschiedenen Leistungen betrifft. Beim Bereich stationäres Wohnen beispielsweise habe es früher einen Vertrag, also eine Leistungsvereinbarung, mit dem Bezirk gegeben, der alles beinhaltet habe - Miete, Lebenshaltungskosten und die Kosten für die Betreuung.

Das sei nun nicht mehr so: Nun müssen die Kosten für die Miete und Lebenshaltungskosten bei der Sozialhilfe beantragt werden, nur noch die für die Betreuung trägt wie bislang die Eingliederungshilfe. Das habe für die Lebenshilfe zwar eine große Umstellung bedeutet, so mussten alle Verträge neu geschrieben werden, aber: "Viele der von uns betreuten Menschen haben nun etwas mehr Geld zum Leben." Nun sei auch der Mensch mit Behinderung der Vertragspartner. Das sei für diese eine große Herausforderung, bedeute eine neue Denkweise.

Letztendlich gehe es um einen Perspektivenwechsel, sagt Winter. Kern des Gesetztes und dessen Ziel sei die Teilhabe, die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung. Diese sollten ihr Leben selber in die Hand nehmen können, mehr Rechte bekommen. "Sie sollen bestimmen, wie sie leben wollen." Mit dem Gesetz werde dafür die notwendige Grundlage geschaffen.

Wahlserie, Teil 5

In einer Serie zur Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, wird die Freisinger SZ in den kommenden Tagen nicht nur alle Bundestagskandidatinnen und -kandidaten des Wahlkreises vorstellen. Es soll auch anhand einiger Beispiele beleuchtet werden, wie sich demokratische Entscheidungen auf Bundesebene konkret auf die Kommunalpolitik auswirken. Heute: Das Bundesteilhabegesetz.

sz

Kritik an "Kostendeckelung" bei gleichzeitig steigendem Aufwand

Kritik aber gibt es auch von Winter: So wolle der Gesetzgeber nun eine Art "Kostendeckelung" erreichen, sagt er. Die Eingliederungshilfe aber sei in den vergangenen 20 Jahren weiterentwickelt worden, und habe so natürlich mehr Kosten verursacht. Durch die nun notwendige Individualisierung der Leistungen aber werde es eher aufwendiger, die Angebote zu schaffen - und dadurch auch kostenintensiver. Auch das Bedarfsermittlungsinstrument, das 2022 eingeführt werden soll, bereite Sorge. "Wenn ein Mensch mit Behinderung mit dem Kostenträger seinen Bedarf aushandeln soll, stellt sich die Frage, ob das wirklich eine Situation ist, bei der sich auf Augenhöhe unterhält", sagt Winter.

Die Menschen mit Behinderung müssten genügend Zeit bekommen, um sich selber darüber klar zu werden, wie ihre Vorstellung von ihrem Leben aussieht, das müsse integraler Bestandteil sein. Das sei ein Prozess, bei dem sie unterstützt werden müssten. Wirkliche Teilhabe aber, so sagt er, sei nur möglich, wenn auch die Gesellschaft mitwirke, wenn sie sich öffne und inklusiv werde. "Unser Wunsch wäre, dass wir, die Lebenshilfe, die Zeit, diesen Prozess gut zu begleiten, auch bekommen." Früher, so berichtet Winter, sei der Fürsorgegedanke zentral gewesen. Nun habe man erkannt, dass die Menschen mit Behinderung Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben haben - und das sei auch gut so, sagt er.

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