Bürgerpflicht:Unfälle vermeiden

Grundstückseigentümer müssen Gehwege räumen

Die Nandlstädter Gemeindeverwaltung erinnert die Bürger an ihre Pflichten. Um die Sicherheit aller Gemeindebürger zu gewährleisten, wird darum gebeten, in den Wintermonaten die Gehwegbereiche entlang der Grundstücke innerhalb geschlossener Ortschaften für Fußgänger zu sichern. Die Marktgemeinde weist darauf hin, dass bei Unfällen von Fußgängern wegen unterlassenem Räumen und Streuen der Grundstücksbesitzer zur Haftung herangezogen werde.

Häufig könne man beobachten, dass die Einfahrten zu den Garagen frei seien, aber die Fahrzeuge der Grundstückseigentümer ganz oder teilweise auf der Straße parkten. Die Nandlstädter Autofahrer werden gebeten, ihre Fahrzeuge möglichst auf eigenen Stellplätzen abzustellen, um die Fahrbahnen für Räum- und Streufahrzeuge freizuhalten.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, überhängende Äste, die in die Fahrbahn hineinragen, zu schneiden, da diese die Schneeräumfahrzeuge stark behindern. Nur so werde gewährleistet, dass alle Straßen in einen sicheren begeh- und befahrbaren Zustand gebracht werden könnten, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde. Anderweitig kann der Winterdienst in manchen Straßen nicht oder nur schlecht geleistet werden.

Die Räumpflicht besteht für Haus- und Grundstücksbesitzer an Werktagen von sieben Uhr bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr.

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