Bürger haben darum gebeten:Urnen ruhen kürzer

Auer Gemeinderat senkt Frist auf zehn statt wie bisher 20 Jahre

Die Ruhefrist für Urnen bei Erdbestattungen beträgt nur mehr zehn Jahre. Dies hat der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Bislang galt eine Ruhefrist von 20 Jahren. Bürger hatten nachgefragt, ob es nicht möglich sei, diese auf die Hälfte der Jahre zu verkürzen. Grund dafür ist die Zahlung für Grabnutzungsgebühren. Bei der Urnenbestattung in einer Nischenwand beträgt die Ruhezeit nur zehn Jahre. Voraussetzung für deren Verkürzungen bei einer Erdbestattung ist allerdings, dass Gefäß und Aschekapsel aus schnell verrottbarem Material bestehen. Andreas Baumann (FWG), selbst Bestattungsunternehmer aus Seysdorf, informierte, dass verrottbare Urnen meist aus Maisstärke bestehen. Die Verwendung dieses Materials zwingend vorzuschreiben, wie es sich Barbara Prügl (Grüne offene Liste) wünschte, ging den meisten Mitgliedern des Gemeinderats zu weit. Es gebe schließlich andere Materialien, die sich innerhalb weniger Jahre im Erdreich auflösen.

© SZ vom 23.04.2015 / beb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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