Bitte aus dem RathausMehr Sicherheit

Grundstücksbesitzer sollen Hecken zurückschneiden

Die Stadt Moosburg bittet alle Grundstückseigentümer und alle sonst Verantwortlichen, unbedingt noch vor dem Wintereinbruch ihre Anpflanzungen zu kontrollieren und zurückzuschneiden, falls der Bewuchs in öffentlichen Verkehrsraum ragt. Das sei erforderlich, damit der städtische Bauhof die Räum- und Streuarbeiten ohne Behinderung durchführen könne. Für die Verkehrssicherheit sei es notwendig, dass auch entlang der Gehwege, allen Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen freigeschnitten werde. Ebenfalls seien morsche und dürre Äste über öffentlichem Verkehrsraum aus Sicherheitsgründen zu entfernen.

Grundstückseigentümer oder sonst für ein Grundstück Verantwortliche sind gemäß Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes verpflichtet Anpflanzungen und Bewuchs regelmäßig bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über Geh- und Radwegen ist laut Straßenverkehrsverordnung ein Lichtraumprofil von 2,50 m und über Fahrbahnen 4,50 m freizuschneiden.

© SZ vom 24.10.2018 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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