Süddeutsche Zeitung

Lesermeinung"Sinnlose Ausgrenzung und Gängelei"

Lesezeit: 2 Min.

Zum Bericht "Harsche Kritik an der Bezahlkarte" in der SZ Erding vom 16. Mai:

Dass das bayerische Innenministerium kurzfristig vor der lange angekündigten und beschlossenen Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber durch einen "Digitalen Dialog" die ehrenamtlichen Asylhelfer in Bayern informieren und sich mit ihnen austauschen wollte, scheint auf den ersten Blick eine bemerkenswerte und auch respektvolle Einbeziehung von Ehrenamtlichen zu sein. Damit sollte angeblich die Möglichkeit geboten werden, vorhandene Praxiserfahrungen mit einer Bezahlkarte einzubringen und damit auch Einfluss zu nehmen auf die Ausgestaltung. Dass diese Form einer Mitwirkung von Ehrenamtlichen seitens des Ministeriums ernsthaft angedacht war und auch erwünscht ist, darf angezweifelt werden.

Die Regeln zur Nutzung dieser Karte sind längst festgelegt in einer speziell für Bayern möglichst "harten" Form, wie es der Ministerpräsident persönlich angekündigt hat. Warum will das Innenministerium die Asylhelfer "ins Boot holen" für diese Maßnahme der sinnlosen Ausgrenzung und Gängelei von Menschen, die in den wenigsten Fällen aus materiellen Gründen die Flucht auf sich nehmen - nicht selten traumatisierte Menschen aus Kriegsgebieten, Diktaturen mit Unterdrückung und Verfolgung? Und warum braucht Bayern die besonders harte Durchführung eines neuen Bezahlsystems? Mit einem Pull-Effekt hat dies nichts zu tun, da die Asylsuchenden den Bundesländern zugeteilt werden ohne Berücksichtigung der jeweiligen Form von Sozialleistungen.

Bittere Erfahrungen gemacht

Die Ehrenamtlichen im Landkreis Erding können aufgrund ihrer bitteren und reichlichen Erfahrung der Vergangenheit von 2016 bis 2020 die Einladung des Ministeriums zum "Dialog Digital" auch so deuten: Erneut wird auf ihr Engagement gehofft, um den möglichen Anfangsschwierigkeiten bei Einführung dieser Karte zu begegnen. Zur Erinnerung: Ihre wertvolle Zeit mussten viele Ehrenamtliche zwischen 2016 und 2020 im Landkreis Erding immer wieder damit verbringen, Asylsuchende zum Landratsamt zu begleiten, weil die Bezahlkarte nicht funktionierte, mussten teilweise im kleinen Dorfladen selbst an der Kasse mit Bargeld aushelfen, da notwendige Ausgaben mit dieser Karte dort nicht getätigt werden konnten.

Nein, Ehrenamtliche sollten sich künftig nicht mehr dafür hergeben, mit ihrem Engagement diese erneute Schikane für Flüchtlinge abzufedern. Auch über anwaltliche Hilfe wird "nachzudenken" sein, wenn die Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft durch den Minimal-Barbetrag behindert wird.

Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Asylsuchenden mit einem Urteil vom Juli 2012 bereits die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht festgestellt, das "sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst. Dieses Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, gleichermaßen zu". Diesen zitierten Forderungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte die bayerische Form einer Minimalversorgung mit Bargeld nicht gerecht werden und muss daher erneut gerichtlich überprüft werden.

Maria Brand, ehrenamtliche Asylberatung im Landkreis Erding

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