Beschluss im Planungsausschuss:Erste Parklizenzzone

Parken südlich des Echinger Bahnhofs bald kostenpflichtig

Südlich des Echinger S-Bahnhofs gibt es nun die erste Parklizenzzone in der Gemeinde. Einstimmig hat der Planungsausschuss des Gemeinderats das Karree zwischen Bahnlinie und Blütenstraße von Frühlingstraße bis Donauschwabenstraße zur sogenannten Parkbewirtschaftungszone umgewidmet. Anlieger müssen für's Parken auf der Straße künftig eine Lizenz erwerben, die 30 Euro kostet und dann jährlich für je 20 Euro verlängert werden muss.

Ab 1. Februar soll die neue Regelung greifen. Der Gemeindebauhof kann durch die flächendeckende Ausweisung über 80 Verkehrszeichen abmontieren. In dem Lizenzgebiet ist zwischen 7 und 22 Uhr eine Höchstparkdauer von vier Stunden erlaubt. So will die Gemeinde, neben der Reduzierung des Schilderwalds, primär Dauerparker vertreiben, die kostengünstig bei der S-Bahn-Fahrt zum Flughafen das Auto im Wohnviertel abgestellt haben.

Bei einer Versammlung im Sommer waren die Anlieger bereits informiert worden. Ein Detailproblem bildet noch die Donauschwabenstraße, in der seit jeher Parken nur Anwohnern erlaubt ist. Das heißt aber folgerichtig, dass Besucher dort überhaupt nicht parken dürften. Hier sollen nun die Anlieger abgefragt werden, welchen Modus sie wünschen. Nach der Einführung der neuen Zone wird dann nicht sofort scharf kontrolliert. Die "Park-Sheriffs" der Gemeinde sind angehalten, in den ersten Wochen verbotswidriges Parken lediglich mit Hinweisen zu ahnden. Erst danach sollen Strafzettel ausgestellt werden. Bei der jüngsten Bürgerversammlung hatte Bürgermeister Sebastian Thaler bereits angekündigt, man werde diese Zonen auch auf andere Viertel legen, "sofern Bedarf da ist". Neben den an die Bahn angrenzenden Viertel nördlich der Trasse sei auch das Neubaugebiet östlich der Böhmerwaldstraße dafür vorgesehen.

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