Bauvorhaben im Außenbereich:Kein Herz für Koi-Karpfen

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Stadtrat stimmt gegen eine Fischzucht an der Pflugstraße

Koi-Karpfen, so stand es in der Präsentation, die Klaus Raith in der jüngsten Sitzung des Stadtrats verteilt hat, "sind wie alle Fische völlig lautlos, sie verursachen keine Verschmutzung oder Gerüche und sind umweltfreundlich". Damit haben Karpfen also schon mal Hunden etwas voraus, für die der frühere Stadtrat vor fünf Jahren auf seinem Grundstück an der Moosburger Pflugstraße eine Pension bauen wollte. Damals gab es Widerstand aus der Nachbarschaft. Der Stadtrat hatte zudem Bedenken bezüglich der Entwässerung, beschloss aber trotzdem die Aufstellung einer Außenbereichssatzung - die das Landratsamt dann aber wegen dieser Widersprüchlichkeit kassierte. Der Stadtrat hob seinen Beschluss damals wieder auf. Jetzt erteilte das Gremium auch einer Koi-Karpfenzucht nebst Betriebsleiterhaus, die Raith dort errichten wollte, mit 21:3 Stimmen eine Absage.

Raith hatte beantragt, das Verfahren für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung wieder aufzunehmen. Er lebe derzeit mit seiner Frau und zwei Kindern "in sehr beengten Verhältnissen". Daher sei ein neues Wohnhaus an der Pflugstraße für ihn ebenso erstrebenswert wie für den Betrieb der Koi-Aufzucht. Ein Wohnhaus in der Nähe des Fischteichs sei zweckdienlich als Schutz vor Vandalismus und für den Fall, dass die Strom- und Sauerstoffzufuhr mal ausfalle. Der Antragsteller bot auch an, der Stadt einen Grundstücksstreifen unentgeltlich abzutreten.

"Wo, wenn nicht da, soll man eine gewerbliche Fischzucht machen?", fragte Bürgermeisterin Anita Meinelt (CSU), die der Wiederaufnahme des Verfahrens ebenso zustimmte wie Martin Pschorr (SPD). Dieser verwies darauf, dass das Landratsamt seinerzeit nur interveniert habe, "weil die Einzelbeschlüsse mit dem Gesamtbeschluss nicht zusammengepasst haben".

Die Mehrheit des Gremiums war dennoch dagegen. "Das ist eine Grünfläche im Außenbereich und keine Baulücke, wie vom Antragsteller dargestellt", sagte Evelin Altenbeck (Grüne). "Und familiäre Verhältnisse dürfen für uns sowieso kein Kriterium sein, wir müssen uns ans Baurecht halten." Auch Erwin Köhler (UMB) warnte davor, hier einen Bezugsfall zu schaffen: "Bis jetzt sind dort draußen fast ausnahmslos Freizeitgrundstücke, einige Eigentümer haben mir gesagt: Wenn der bauen darf, wollen wir auch bauen."

© SZ vom 19.10.2018 / axka - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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