Süddeutsche Zeitung

Baulandpolitik:Nachträglicher Verkauf

Auch Echinger Erbpachtgrundstücke aus dem Altbestand sollen veräußert werden

Nach dem Bürgerentscheid zum Verkauf von Baugrundstücken im Echinger Wohnbaumodell werden jetzt auch wieder Grundstücke verkauft, die früher im Erbbaurecht vergeben worden waren, nun aber von den Pächtern erworben werden wollen. Die genauen Konditionen für derartige Verkäufe werden vom Rathaus noch erarbeitet. Den Grundsatzbeschluss zu diesem Vorgehen fassten CSU, FW, "Bürger für Eching", ÖDP und FDP mit 11:7 Stimmen gegen SPD und Grüne.

Im Jahr 2005 hatte der Echinger Gemeinderat in einem seinerzeit noch radikal anderen Marktumfeld zuletzt den Verkauf bisheriger Erbbaugrundstücke erlaubt, damals zum aktuellen Bodenrichtwert mit zehn Prozent Abschlag. Als die Bodenpreise explosionsartig anstiegen, setzte der Gemeinderat 2017 die Verkaufspraxis zu diesen Konditionen aus.

Nach der Kehrtwende einer Gemeinderatsmehrheit 2020, Gemeindegrund überhaupt nicht mehr zu verkaufen, sondern nur noch zu verpachten, galt dies informell auch für nachträgliche Verkäufe.

Mit dem Bürgerentscheid im Juli wurde dann der Verkauf bei neuem Baugrund im Wohnbaumodell wieder festgeschrieben. Zu den Altbeständen traf das Bürgervotum keine Aussage, so dass dafür weiterhin der Status des ausgesetzten Verkaufs gilt. Weil aber kontinuierlich Anfragen zum Grundstückskauf von Erbbaunehmern eingingen, regte die Gemeindeverwaltung nun eine verbindliche Klärung anstelle des formalen Wartestands an und empfahl, Erbbaugrundstücke generell nicht mehr zu verkaufen.

Durch den Verkauf werde der Gemeinde öffentlicher Grund entzogen, der eben durch die einstige Vergabe im Erbbaurecht im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben sollte. Zudem entfielen für die Gemeinde laufende Einnahmen aus Erbbauzinsen. 2020 hätten die sich auf stolze 350 000 Euro addiert.

Und schließlich zögen die einstigen Erbbaunehmer bei einem Grundstückskauf zum Bodenrichtwert mit zehn Prozent einen üppigen Gewinn aus der einstigen Unterstützung durch die Gemeinde, wenn die Parzelle anschließend auf dem freien Markt versilbert werde.

CSU, FW und FDP, die im Sommer den Bürgerentscheid initiiert hatten, plädierten auch bei Altbestand für den nachträglichen Verkauf. Die Konditionen sollten freilich von der Echinger Gemeindeverwaltung noch einmal überarbeitet werden. Der zehnprozentige Abschlag vom Bodenrichtwert sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es.

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SZ vom 03.12.2021 / kbh
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