Post vom Wasserwirtschaftsamt:Zustand der meisten Bäche ist schlecht

Post vom Wasserwirtschaftsamt: Die Rathäuser im Landkreis haben Post vom Wasserwirtschaftsamt bekommen, weil sie für die Pflege der Bäche verantwortlich sind.

Die Rathäuser im Landkreis haben Post vom Wasserwirtschaftsamt bekommen, weil sie für die Pflege der Bäche verantwortlich sind.

(Foto: Marco Einfeldt)

Für die Pflege sind die Gemeinden im Landkreis Freising verantwortlich. Ihnen sind jedoch die Hände gebunden, wenn die Ufergrundstücke in Privatbesitz sind.

Von Alexandra Vettori, Freising

Den Wassertag am 22. März hat das Wasserwirtschaftsamt München genutzt, um Gemeinden und Städte an ihre Hausaufgaben zu erinnern. Sie nämlich sind laut Bayerischem Wassergesetz für Unterhalt und Pflege von Bächen verantwortlich. Auch die Rathäuser im Landkreis Freising bekamen E-Mails, denn auch hier geht es den meisten Bächen schlecht. 348 Kilometer Fließgewässer gibt es im Freisinger Land, nur 34 Kilometer sind in gutem Zustand. Der Rest wird mit "mäßig" oder "schlecht" klassifiziert.

175 der 348 Kilometer Fließgewässer sind Bäche, auch für sie gilt die Wasserrahmenrichtlinie der EU aus dem Jahr 2000, die mehr Leben in und an Gewässer bringen soll. Was dafür zu tun ist, ist klar: Abstürze und unnötige Uferverbauungen entfernen, Steine und Wurzeln einbringen, um die Strömungsgeschwindigkeit zu senken, für mehr Sauerstoffeintrag zu sorgen, Schutz für den Fisch-Nachwuchs zu schaffen und Sträucher und Bäume an den Ufern wachsen lassen, weil sie für Schatten und niedrigere Temperaturen sorgen.

Es fehlt in den Rathäusern oft an Personal für die Pflege, vom Gerät ganz abgesehen

Wie zäh es läuft, davon wüsste man im man Wasserwirtschaftsamt, das für die Maßnahmen zuständig ist, sicher viel zu erzählen. In besagter E-Mail zeigte man dennoch Verständnis, es fehle in den Rathäusern oft an Personal für die Pflege, vom Gerät ganz abgesehen. Das größte Problem wird aber nicht genannt - der fehlende Grund entlang der Bäche. Denn wo ein jetzt schnurgerades Gewässer wieder mäandern oder ein Baum am Ufer wachsen soll, da wird ein bisschen Land benötigt. Ist das in Privatbesitz, hat der Gewässerschutz meist schlechte Karten.

Die zwei guten Beispiele im Landkreis, die das Wasserwirtschaftsamt nennt, weisen denn auch eine Parallele auf: In beiden Fällen gehört der Grund der Gemeinde. Die zweite Gemeinsamkeit zeigt die Richtung auf, in der Kommunen offenbar gerne tätig zu werden. Denn die Richtlinie hat noch ein weiteres Ziel: Flüsse und Bäche sollen auch für Menschen wieder attraktiv werden, vor allem für Kinder.

Nicht nur die Bürger freuen sich über die Glonnterrassen, auch die Natur hat profitiert

Sowohl Allershausen als auch Hallbergmoos haben genau das geschafft. Im Fall von Allershausen ist die Glonn zwar Gewässer zweiter Ordnung und fällt in die Verantwortung des Freistaats, doch wollte die Gemeinde das Projekt selbst umsetzen. Dafür wird sie, seit 2018 der erste Abschnitt fertig war, mit Lob für die Glonnterrassen überschüttet. Nicht nur die Bürgerschaft, klein wie groß, freut sich über den Spielplatz und Aufenthaltsraum am Wasser, es hat sogar dem Fluss etwas gebracht. "Das ist jetzt nicht der große ökologische Wurf, aber die Glonn war da schnurgerade. Jetzt gibt es zwei Wasserarme, unterschiedliche Fließgeschwindigkeiten und mehr Struktur", lobt Florian Hinz vom Wasserwirtschaftsamt. Gleiches gilt für die Goldach in Hallbergmoos. Dort war es mit Wolfgang Reiland ein rühriger Gemeinderat, der seit 1996 die Idee Goldachpark vorantrieb, einen Bürgerarbeitskreis gründete, bis die Gemeinde 2016 den 1,9 Hektar großen Park geschaffen hat, samt renaturiertem Bach Goldach darin.

Dem Giggenhauser Bach im gleichnamigen Ortsteil von Neufahrn bleibt dieses Glück verwehrt. Hier gibt es einige private Grundbesitzer, mit denen die Gemeinde vergeblich um Überlassung oder Verkauf des kostbaren Bodens verhandelt hat. Nicht einmal, dass Teile des Dorfes immer wieder unter Hochwasser leiden, das regelmäßig über das Betonkorsett des Baches tritt, war ein Argument. Maßnahmen sind nur möglich, wo die Gemeinde Grund besitzt. "Glücklich ist damit niemand", sagt Christian Klinger, Sachgebietsleiter Umwelt und Naturschutz im Rathaus. Wie die Maßnahmen aussehen, dazu möchte er noch nichts sagen, man befinde sich im Genehmigungsverfahren.

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