Autodieb verurteilt:Spezialisiert auf teure Sportwagen

Autodiebstähle: Polizei baut Zusammenarbeit mit Polen aus

Durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei konnte der Autodieb geschnappt und am Amtsgericht Erding verurteilt werden.

(Foto: dpa)

Amtsgericht verurteilt professionellen Autodieb zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Er hatte zusammen mit einem Komplizen eine Sicherheitslücke bei Funkschlüsseln umgangen

Von Thomas Daller, Freising/Erding

Etwa 150 hochwertige Autos sind seit Anfang 2016 allein in Bayern gestohlen worden, im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei Erding, zu dem auch der Landkreis Freising gehört, waren es 16 Audi, BMW und Mercedes im Wert von jeweils 80 000 bis 90 000 Euro. Die Täter nutzen dabei eine Sicherheitslücke der sogenannten Komfort-Schlüssel. Der Polizei ist es gelungen, einen der Täter zu fassen, der offenbar auf AMG-Mercedes spezialisiert ist. Am Amtsgericht Erding ist er zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Die organisierten Banden, die hinter diesen Diebstählen stecken, stammen nach Angaben der Polizei aus Polen oder Litauen. Sie arbeiten mit dem "Funkschlüssel-Hack": Nachts schleichen sie sich mit einem Funkstreckenverlängerer an die Haustür, fangen das Signal des Autoschlüssels auf und senden das Signal an einen Komplizen weiter, der mit einem zweiten Gerät an der Fahrertür des Wagens wartet. Der Fahrzeugelektronik wird dadurch vorgegaukelt, der Schlüssel wäre in der Nähe des Wagen. Sie gibt die elektronische Zentralverriegelung frei, die Türen lassen sich öffnen und der Dieb kann den Motor starten.

Auf diese Weise ist am 7. Oktober vergangenen Jahres der AMG-Mercedes eines 67-jährigen Mannes aus Mauern im Landkreis Freising verschwunden. Gegen 7 Uhr morgens meldete er den Diebstahl und die Bundespolizei hielt daraufhin an der Grenze zu Tschechien die Augen nach dem Wagen offen. Kurz vor dem Grenzübergang Waidhaus fiel ihnen das Fahrzeug auf, doch der Fahrer entwischte über die Grenze zu Tschechien. Die tschechische Polizei nahm die Verfolgung auf, die in rasantem Tempo über Feldwege führte, bis der Dieb den Wagen in ein Flussbett setzte und zu Fuß weiter floh. Versteckt in einem Gebüsch wurde er schließlich verhaftet. Er hatte ein verbotenes Springmesser dabei und gestohlene TÜV-Plaketten sowie zwei Handys, bei denen die Anruflisten gelöscht waren. Von Tschechien aus wurde er in die Justizvollzugsanstalt Landshut ausgeliefert, wo er bis zu Prozessbeginn in Untersuchungshaft gesessen ist.

Vor Gericht behauptete der 51-jährige polnische Angeklagte, ein Unbekannter mit dem Vornamen Marek habe seine Gutgläubigkeit ausgenutzt. Er sei mit diesem Marek nach Bayern gefahren, der dort ein Auto kaufen wollte. Er habe es ihm übergeben und ihn beauftragt, es nach Polen zu überführen. Dafür hätte er 800 Euro bekommen sollen.

Seine Flucht erklärte er damit, dass er vorbestraft sei und beim Auftauchen des Blaulichts im Rückspiegel schlichtweg Angst bekommen habe. Das Springmesser verwende er lediglich zum Brotzeitmachen und die TÜV-Plaketten habe er in Mareks Wagen am Boden liegen sehen und gedankenlos eingesteckt.

Der Sachbearbeiter der Erdinger Kriminalpolizei, der als Zeuge vernommen wurde, hielt den Angeklagten hingegen für einen professionellen Autodieb, der als Täter in weiteren Fällen in Frage komme. Immer wenn die Daten seines Handys in Bayern aufgefangen wurden, sei in der gleichen Nacht in Bayern ein AMG-Mercedes gestohlen worden. Anhand der SIM-Karte des in Mauern gestohlenen Wagens wisse man zudem, dass der Wagen nachts um vier Uhr gestohlen worden sei. Der Angeklagte könne nicht angenommen haben, dass man um diese Zeit mitten in einem Siedlungsgebiet ein Auto kaufe. Noch dazu, wenn er weder einen Schlüssel noch die Fahrzeugpapiere erhalte.

Richter Björn Schindler, der die Schöffensitzung leitete, wies den Angeklagten darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe in Höhe von etwa vier Jahren fordere. Ein Geständnis werde in der Regel von Gericht mit einem Jahr weniger bewertet. Nach Rücksprache mit seinem Pflichtverteidiger blieb der Angeklagte jedoch bei seiner Version: Er kenne besagten Marek nur flüchtig und wisse nicht einmal dessen Nachnamen.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu drei Jahren und zehn Monaten Haft wegen Diebstahls mit Waffen - wegen des Springmessers. Seine Geschichte sei "ziemlich großer Unsinn, das kaufen wir Ihnen nicht ab", sagte Schindler.

Der ADAC empfiehlt im Übrigen gegen den Funkschlüssel-Hack, das Auto in die Garage zu stellen und den Schlüssel in Alufolie zu wickeln.

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