Auszeichnung für Müller-Brot trotz Mängel:Gütesiegel ohne Güte

Müller-Brot bekam noch 2010 einen Bundesehrenpreis, doch schon zuvor musste die Bäckerei Bußgeld zahlen wegen schlechter Ware. Warum die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft keinen Hinweis auf die hygienischen Mängel erhalten hat - und die Verbraucher nichts davon erfahren haben.

Katja Riedel

Der Skandal bei Müller-Brot erschüttert auch das Vertrauen in die höchsten deutschen Gütesiegel, die von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) und vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verliehen werden.

Müller, Brot-Filiale in der Au, München, Carmen Wolf

Antiwerbung: Eine Münchner Müller-Brot-Filiale verspricht Waren von anderen Bäckereien.

(Foto: Carmen Wolf)

Denn Müller-Brot erhielt noch am 21. Juni 2010 einen Bundesehrenpreis - obwohl Kontrolleure bereits drei Monate zuvor, am 30. März 2010, zum ersten Mal "gravierende Mängel" der Hygiene festgestellt hatten. Darüber wurde auch die Regierung von Oberbayern informiert.

Seit Juli 2009 besuchten nicht nur die örtlichen Prüfer des Freisinger Landratsamtes den Betrieb wiederholt, sondern auch eine Sondereinheit des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Es wurden dabei, wie das Landratsamt am Donnerstag wissen ließ, "mittelgradige", ein weiteres Mal "geringgradige" Mängel gefunden. Am 12. Oktober 2009 musste Müller-Brot dafür 9000 Euro, am 15. Juni 2010, wenige Tage vor der Preisverleihung in Berlin, 10.000 Euro Bußgeld zahlen.

Die Verbraucher erfuhren davon nichts, und auch die DLG erhielt keinen Hinweis auf hygienische Mängel bei Müller-Brot. Der Ehrenpreis, für DLG-Präsident Carl-Ulrich Bartmer "höchster europäischer Prüfstand bei Lebensmitteln", wog die Verbraucher in Sicherheit - in einer trügerischen. Insgesamt sechsmal bekam Müller-Brot diese Auszeichnung, die DLG schlägt dem Ministerium dafür die je zwölf besten Lebensmittelunternehmen einer Branche vor.

Die DLG verleiht ihre eigenen Gütesiegel aufgrund einer Geschmacks- und Sensorikprüfung eingeschickter Produkte. Die Betriebe unterschreiben, dass ihre Waren aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei seien; Routineanfragen bei den örtlichen Ämtern stellt die DLG nicht. Die Kreisbehörden, aber auch die Gesundheitsministerien der Länder melden ihre Befunde ebenfalls nicht routinemäßig weiter: nicht an die DLG und auch nicht an das Bundesministerium, da die Lebensmittelaufsicht Ländersache ist.

Auch das Verbraucherschutzministerium holt bei der Vergabe seiner Bundesehrenpreise keine Informationen bei den zuständigen örtlichen Ämtern ein, ob in dem jeweiligen Betrieb sauber gearbeitet wird. Es verlässt sich auf die DLG, die sich ebenfalls nur bei den Branchenverbänden erkundigt: dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, dem Verband der Deutschen Großbäckereien und dem Deutschen Konditorenbund. "Wäre in einem Fall ein begründeter konkreter Anfangsverdacht zum Beispiel durch lokale Lebensmittelkontrollbehörden bekannt und öffentlich, würde der Betrieb nicht von der DLG vorgeschlagen", heißt es aus dem Verbraucherschutzministerium.

An diesem Freitag wird im Bundesrat eine Änderung des Verbrauchergesetzes beraten. Damit könnten Behörden künftig hygienische Verstöße bei Lebensmittelfirmen auch dann öffentlich machen, wenn sie noch unterhalb der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung liegen - wie bei Müller-Brot.

Das Freisinger Landratsamt veröffentlichte am Donnerstag eine Chronologie der Kontrollen: Unter Führung der Freisinger Lebensmittelüberwachung hat Müller-Brot von 2009 bis 2012 21 Mal unangekündigten Besuch der Lebensmittelkontrolleure bekommen; sieben Mal war eine Spezialeinheit des LGL beteiligt. Sechsmal wurden Backwaren zurückgerufen, dreimal waren diese bereits ausgeliefert. Insgesamt wurden Buß- und Zwangsgelder in Höhe von 69.000 Euro gegen Müller-Brot verhängt. Seit 30. Januar ruht die Produktion in Neufahrn, der Betrieb wird gereinigt und saniert - wann die Lebensmittelkontrolleure sie wieder freigeben, ist ungewiss.

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