Die Stadt Freising bittet die Grundstückseigentümer im Stadtgebiet, Anpflanzungen, die entlang öffentlicher Straßen und Wege wachsen, zu kontrollieren. Falls der Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum rage, seien Bäume und Sträucher bis zum 28. Februar zurückzuschneiden. In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind bestimmte Schnittmaßnahmen nach dem Naturschutzgesetz nicht erlaubt. Hecken und Bäume seien natürliche Lebensräume für Vögel und andere Tiere, so die Stadt. Dennoch könne die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden, wenn diese über das Grundstück hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum wachsen würden. Laut Straßenverkehrsordnung ist über Geh- und Radwegen ein Lichtraumprofil von 2,50 Metern und über Fahrbahnen von 4,50 Metern freizuschneiden. Ebenso ist es für die Verkehrssicherheit wichtig, dass alle Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen freigeschnitten werden. Aus Sicherheitsgründen sind morsche und dürre Äste über öffentlichem Verkehrsraum ebenfalls zu entfernen.
Das anfallende Schnittgut müsse ordnungsgemäß entsorgt werden und dürfe unter keinen Umständen in möglicherweise angrenzende Gräben geworfen werden - diese Gräben dienten dem Hochwasserschutz. Mehr Infos gibt es unter https://www.freising.de/leben-wohnen/natur-umwelt/stadtgruen.