Auf Wunsch der Anlieger:Neufahrn lockert Regeln

An Feiertagen dürfen Autos in Bewohnerparkzonen halten

Die Regeln für die Bewohnerparkzonen in Neufahrn werden etwas gelockert: Sie gelten montags bis freitags nur noch an Werktagen, aber nicht mehr an Feiertagen unter der Woche. Da können Besucher jetzt ohne zeitliche Einschränkung parken und müssen nicht fürchten einen Strafzettel zu kassieren. Die Anregung war von den Anwohnern gekommen. An den Werktagen ist das Parken dagegen zwischen neun und 17 Uhr höchstens vier Stunden und nur mit Parkscheibe zulässig.

In Neufahrn sind inzwischen weite Bereiche westlich und östlich der Bahnhofstraße beziehungsweise nördlich der Bahn zu Bewohnerparkzonen erklärt worden, um Flughafenparker abzuschrecken. Anwohner, die von der Kurzparkregelung entbunden werden wollen, brauchen Parkausweise. Die entsprechenden Anträge liegen im Rathaus aus und können auch samt Erläuterungen im Internet (www.neufahrn.de) unter dem Menüpunkt "Satzungen& Formulare" heruntergeladen werden. Die Ausweise gelten ein Jahr und kosten bei der Erstausstellung 30 Euro, danach 20 Euro für jedes weitere Jahr.

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