Erhöhte Waldbrandgefahr:Beobachtungsflüge über den Wäldern

Die Waldbrandgefahr ist auch im Landkreis Freising stark erhöht. Auf keinen Fall sollte man daher im Wald rauchen, Glas wegwerfen, grillen oder Feuer anmachen. (Foto: dpa)

Wegen der hohen Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern die Luftbeobachtung auch für den Landkreis Freising angeordnet.

Wegen erhöhter Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern die Luftbeobachtung mit dem Flugzeug angeordnet. Dies geschehe in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Pfaffenhofen, das für ganz Oberbayern zuständig sei. Die Maschine starte täglich vom Stützpunkt Pfaffenhofen. Sie erreiche von dort aus gefährdete Wälder in den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen, Freising und Dachau. Der Beobachtungsflug finde einmal nachmittags statt.

Aufgrund zunehmender Trockenheit weise der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für Teile im nördlichen Oberbayern aktuell eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4). Besonders gefährdet seien Wälder auf leichten, sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder. Die Regierung von Oberbayern bittet dringend darum, folgende Warnhinweise zu beachten. Diese gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind. Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Meter sollte man kein Feuer oder offenes Licht anzünden oder betreiben, keine offenen Feuerstätten errichten, keine Bodendecken abbrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise absengen. Außerdem sollte man keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen und im Wald auch nicht rauchen.

Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort.

Weitere Informationen zu dem Thema kann man im Internet abrufen unter der Adresse www.lrst-oberbayern.de

© SZ vom 21.07.2017 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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