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Au:Breite der Gräber vorgeschrieben

Der Marktgemeinderat hat eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen. In der Abteilung III gilt künftig, gemessen von der Einfassung, eine Maximalbreite von 1,30 Meter. Dies soll gewährleisten, dass Bagger für Aushubarbeiten die Gräberreihen problemlos passieren können. Die Umsetzung der Vorgabe erfolgt mit der Änderung der Friedhofssatzung.

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Quelle:
SZ vom 23.09.2015 / beb
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