Asylbewerber im Landkreis FreisingLeben ohne Privatsphäre

Lesezeit: 3 Min.

Anerkannte Asylbewerber, die keine Wohnung finden, bleiben weiter in den Flüchtlingsunterkünften. Engagierte Helfer setzen sich dafür ein, dass sie für einen Platz im Mehrbettzimmer nicht zu viel zahlen müssen.

Von Charline Schreiber, Eching

Anerkannte Asylbewerber haben es schwer auf dem überhitzten Wohnungsmarkt in der Region. Sie finden nur selten eine bezahlbare Wohnung und bleiben weiter in den Asylbewerberunterkünften und müssen dafür auch bezahlen. Aktuell befinden sich nach Informationen des Landratsamtes in den dezentralen Unterkünften des Landkreises Freising 282 anerkannte Asylbewerber, in den Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Oberbayern sind es 100.

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat nun im April 2021 die Überarbeitung der Unterkunftsgebühren für Flüchtlinge in Bayern erneut für verfassungswidrig erklärt. Erst seit November dürfen wieder Bescheide mit der überarbeiteten Gebühr von 65 Euro monatlich an Geflüchtete verschickt werden. Vor fünf Jahren waren das noch 311 Euro, für die gleiche Unterbringung, viel Geld für diese Menschen, die oftmals nur in geringfügig entlohnten Jobs arbeiten.

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Bescheide mit vierstelligen Nachzahlungsforderungen

Der Dietersheimer Flüchtlingshelfer Franz Nadler, der die hohen Mietkosten in den Asylbewerberunterkünften immer kritisiert hat, nennt die Entwicklungen der Wohngebühren in den vergangenen Jahren "bemerkenswert". Im Jahr 2017 zahlten alleinstehende Personen noch 311 Euro, inklusive 33 Euro Energiekosten, für ein Bett und einen Spind in der Flüchtlingsunterkunft in Dietersheim. Diese Wohngebühr wurde im September 2016 erlassen.

Im Frühjahr 2017 verschickte die Gebührenabrechnungsstelle der Regierung Unterfranken alsbald Bescheide an Geflüchtete, die Nachzahlungen für zurückliegende Monate bis 2015 in vierstelliger Höhe einforderten. Summen, die für Geflüchtete kaum tragbar waren und auf Gebührenfestsetzungen basierten, die keiner ordnungsgemäßen Kalkulation unterlegt wurden, wie der Bayrische Verwaltungsgerichtshof im Folgejahr feststellte.

Die Gebührenverordnung für Geflüchtete wurde gekippt

Aufgrund der vielen Beschwerden von engagierten Flüchtlingshelfern und -organisationen habe sich dann die Kanzlei Haubner und Schank in Passau des Falls im August 2017 angenommen und Klage vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Gebührenverordnungen eingereicht, berichtet Franz Nadler. Mitte Mai 2018 dann kam das langersehnte Urteil: Die Gebührenverordnung für Flüchtlinge wurde gekippt und für sittenwidrig erklärt. Der Grund: Berechnet wurde die ursprüngliche Gebühr nach den Kosten für normale Wohnungen, die Hartz-IV-Empfänger aufbringen müssen.

Der Zusammenhang wurde von Flüchtlingshelfern wie Franz Nadler als willkürlich kritisiert. Eine Tatsache, die auch der Verwaltungsgerichtshof beanstandet. Flüchtlingsunterkünfte, in der sich erwachsene Menschen ein 35 Quadratmeter großes Zimmer, in dem mindestens fünf Betten stehen, teilen müssten, seien nicht mit normalen Wohnungen vergleichbar. Hinzu komme, dass sich die Asylbewerber Badezimmer und Küche mit anderen teilen müssten. Privatsphäre werde den Bewohnern in Mehrbettzimmern nicht gewährt. Damals empfand Franz Nadler das Urteil als eine Genugtuung. Dass sich der Freistaat an den Geflüchteten in Millionenhöhe bereichert habe, lasse ihn aber auch heute noch fassungslos zurück.

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Zu viel gezahltes Geld wird nur auf Antrag zurückerstattet

Der Bayrische Flüchtlingsrat fordert, das Geflüchtete zu viel gezahltes Geld zurückerstattet bekommen sollen. Nach Angaben von Jasmin Sikler, stellvertretende Pressesprecherin des Bayrischen Innenministeriums, seien bestandskräftige Bescheide, die der Gebührenschuldner bereits bezahlt habe, "überprüft und bei Bedarf korrigiert" worden. Voraussetzung hierfür sei gewesen, dass Betroffene einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gestellt haben. Beträge, die unzulässig waren, aber bezahlt worden seien, seien dann mit den neuen Forderungen verrechnet und zurückerstattet worden, so Sikler.

Auch in der Dietersheimer Unterkunft, die Franz Nadler betreut, leben noch anerkannte Asylbewerber, die hier seit mehreren Jahren ein Bett haben, weil sie auf dem freien Wohnungsmarkt nur schwer bezahlbaren Wohnungen finden. Viele Flüchtlinge würden für einen Mindestlohn arbeiten, das Einkommen sei dementsprechend gering, erzählt Franz Nadler. Die Mehrheit der arbeitenden Flüchtlinge, so der Flüchtlingshelfer, schicke außerdem einen bedeutenden Anteil ihres Einkommens zu den Eltern oder der Familie in ihr Heimatland. Um die Flucht zu finanzieren, hätten sich viele verschuldet.

Nadler fordert fair kalkulierte Gebühren

Geflüchtete Personen, die ein Einkommen beziehen, sollten natürlich auch für eine Unterkunft finanziell aufkommen müssen, so Nadler. So wie jeder andere auch. Die Gebühren sollten aber fair kalkuliert sein. Ob die im April 2021 wiederholte Überarbeitung der Gebühren das Ende dieser langen Geschichte ist, bleibt zunächst unklar.

"Die neue Gebührenverordnung wird sicher wieder überprüft werden, von der Anwaltskanzlei aus Passau, Haubner und Schank, dem Bayrischen Flüchtlingsrat und nicht zuletzt von den vielen Flüchtlingshelfern", glaubt Franz Nadler. In seiner Wahrnehmung habe die aktuelle Verordnung aber Bestand.

© SZ vom 03.02.2022 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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