Arbeitserlaubnis:Landratsamt dämpft Hoffnung

Erfolgreiche Klage des Flüchtlings ist kein Präzedenzfall

Von Peter Becker, Freising

Das Freisinger Landratsamt dämpft allzu große Erwartungen, Flüchtlinge könnten nach dem positiven Ausgang der Klage von Nurullah Burbani vor dem Münchner Verwaltungsgericht leichter Arbeitserlaubnisse erwirken. Die Behörde sieht den Entscheid differenzierter. Pressesprecherin Eva Dörpinghaus bestätigte, dass sich das Landratsamt des Falles erneut annehmen und dabei die Hinweise des Verwaltungsgerichts berücksichtigen müsse. Ob das Ausbildungsverbot erneut ausgesprochen werde, liege im Ermessen der Behörde. In den kommenden Wochen soll die konkrete Begründung des Urteils vorliegen. "Dann wird der Fall Nurullah Burhani erneut geprüft", kündigte Eva Dörpinghaus in einer schriftlichen Stellungnahme an.

Der Rat von Rechtsanwältin Anna Toth, alle Asylbewerber deren Arbeits- oder Ausbildungsausbildungserlaubnis abgelehnt worden sei, sollten gegen das Landratsamt klagen, sei aus Sicht der Behörde mit Vorsicht zu genießen. Die Bleibeperspektive könne durchaus als eine von mehreren Entscheidungskriterien weiterhin herangezogen werden. Bei Flüchtlingen, deren Aussichten in Deutschland bleiben zu dürfen, "etwa bei fifty-fifty" liegen, habe die Freisinger Behörde dieses Kriterium seit Januar nicht mehr besonders gewertet. Dies gilt zum Beispiel für Afghanistan.

Das wichtigste Kriterium für das Ausländeramt ist die Klärung der Identität des Asylbewerbers. "Es kann nicht sein, dass wir nicht wissen, wer sich bei uns aufhält", betonte Landrat Josef Hauner in diesem Zusammenhang. Das Gericht habe klar gestellt, dass es nicht Sache des Staates sei, die Identität Einzelner für diese Personen zu klären, schreibt Eva Dörpinghaus. Die Betroffenen selbst müssten ihre Identität nachprüfbar klären und dabei weder Kosten noch Mühen scheuen. Weitere Kriterien sind die Straffreiheit eines Flüchtlings und dessen Deutschkenntnisse.

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