Arbeitserlaubnis für Asylbewerber:Bedingungen wurden erfüllt

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Das Landratsamt erteilt einigen Asylbewerbern aus Afghanistan die Arbeitserlaubnis. Flüchtlingshelfer werten das als Erfolg ihrer Bemühungen

Von Marlene Krusemark, Freising

"Grund zur Freude" verkündete am Donnerstag die Partei mut. Gemeinsam mit Freisinger Bürgern, Asylhelfern und Aktivisten hatte sich die von der früheren grünen Landtagsabgeordneten Claudia Stamm neugegründete Partei für Ausbildungs- und Arbeitsgenehmigungen Geflüchteter eingesetzt - mit Erfolg: Der seit gut einem Jahr als Konditorhelfer bei der Chocolaterie Muschler in Freising arbeitende Aziz A. aus Afghanistan darf nun endlich seine Ausbildung antreten, heißt es von der Pressestelle der Partei. Zuvor sei die Erlaubnis Aziz A., wie vielen anderen Menschen aus Afghanistan auch, verweigert worden.

Helferkreise und der bayerische Flüchtlingsrat hatten das Freisinger Landratsamt wiederholt für seine besonders strikte Handhabung der Ausbildungs- und Arbeitserlaubnisse kritisiert. Laut Flüchtlingsrat habe das Freisinger Landratsamt dieses Jahr Arbeits- und Ausbildungsverbote hageln lassen. Beanstandet wurde auch, dass speziell Geflüchtete mit geringer Bleibeperspektive aus sogenannten sicheren Herkunftsländern wenig Chancen auf eine Genehmigung hätten. Die aktuelle Statistik aus dem Landratsamt besagt: Seit dem 11. April 2017 wurden von 152 Anträgen auf Arbeitserlaubnis 59 erteilt, 93 werden noch geprüft. Seit dem 1. Januar wurden außerdem 15 Anträge auf Ausbildungserlaubnis gestellt, davon fünf bewilligt, drei abgelehnt und sieben befinden sich noch in Prüfung. Aktuell seien 126 Geflüchtete im Asylverfahren im Besitz einer Arbeitserlaubnis, 22 machen eine Ausbildung. Einer von 16 Asylbewerbern mit afghanischer Nationalität im Besitz einer Ausbildungserlaubnis ist nun Aziz A. Dies sei aber nicht aufgrund neuer Regularien erfolgt, sondern eine intensiv geprüfte Einzelfallentscheidung, erklärt Landrat Josef Hauner (CSU). Zur Genehmigung sind neben eines Identitätsnachweises auch die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Asylverfahrens, straffreies Verhalten und das Bemühen um Integration von Bedeutung. Der Moosburger Flüchtlingshelfer Reinhard Kastorff berichtet von vier Genehmigungen in den vergangenen Tagen für afghanische Geflüchtete. Er sieht diesen Erfolg relativ: "Die Sensation ist ausgeblieben. In allen mir bekannt gewordenen Fällen konnten die Herrschaften lediglich die vom Landratsamt geforderten Bedingungen erfüllen." Diese seien bei afghanischen Geflüchteten eine neue, in Kabul beglaubigte "Tazkira" als Identifikationsdokument sowie ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau. "Für viele ist diese beglaubigte Tazkira eine kaum erfüllbare Forderung. Manche haben nicht die Möglichkeit, nach Afghanistan zurückzufliegen und haben dort auch keine Familie mehr. Sprachkurse sind ebenfalls oft schwer zu absolvieren, wenn man weder anerkannt wird noch über das nötige Geld verfügt." Nur wer beide Nachweise erbringen könne, bekomme trotz Asyl-Klageverfahren die Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis. Die einzige Verbesserung im Verfahren sei, dass seit Jahresanfang eine angeblich schlechte Bleibeperspektive wie im Fall Afghanistan nicht mehr als Totschlagargument gegen die Erteilung einer Genehmigung gelte, so Kastorff.

© SZ vom 25.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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