Appell der Stadt Freising:Verkehrssicherheit gewährleisten

Grundstückseigentümer müssen Bäume und Sträucher schneiden

Grundstückseigentümer im Stadtgebiet von Freising werden gebeten, ihre Anpflanzungen entlang öffentlicher Straßen und Wege zu kontrollieren. Falls der Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, müssen Bäume und Sträucher bis zum 28. Februar zurückgeschnitten werden. Hintergrund ist eine Regelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz, nach der in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September bestimmte Schnittmaßnahmen nicht erlaubt sind.

Hecken und Bäume seien natürliche Lebensräume für Vögel und andere Tiere, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung dazu. Dennoch könne die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden, wenn diese über das Grundstück hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum wachsen.

Dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz zufolge seien Grundstückseigentümer oder sonst für ein Grundstück Verantwortliche verpflichtet, Anpflanzungen und Bewuchs, der über den öffentlichen Verkehrsraum hängt, regelmäßig zurückzuschneiden, informiert die Stadt weiter. Laut Straßenverkehrsordnung sei über Geh- und Radwegen ein Lichtraumprofil von 2,50 Metern und über Fahrbahnen von 4,50 Metern freizuschneiden. Ebenso sei es für die Verkehrssicherheit wichtig, dass alle Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen freigeschnitten werden.

Aus Sicherheitsgründen seien morsche und dürre Äste über öffentlichem Verkehrsraum ebenfalls zu entfernen, heißt es in der Mitteilung. Das anfallende Schnittgut müsse ordnungsgemäß entsorgt werden und "darf unter keinen Umständen in möglicherweise angrenzende Gräben geworfen werden - diese Gräben dienen dem Hochwasserschutz".

Zu geplanten Baumpflegemaßnahmen gibt es auch Informationen in der Freisinger Stadtgrünverordnung: https://www.freising.de/leben-wohnen/natur-umwelt/stadtgruen, zu beachten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: