Anwohner atmen auf:Neue Hürde für die Hühnermast

Landesamt verweigert Mitarbeiter Martin Felsner die Genehmigung zum Betrieb der geplanten Anlage

Petra Schnirch

Ende 2011 schien der Weg für den Bau der umstrittenen Hühnermastanlage in Moos bei Zolling bereits frei zu sein - mittlerweile aber sieht sich der Antragsteller mit immer höheren Hürden konfrontiert. Seit wenigen Tagen weiß Martin Felsner, dass sein Arbeitgeber, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), diese Nebentätigkeit nicht genehmigt. Felsner wollte sich zu der Entscheidung nicht äußern, zumal ihm der Bescheid selbst noch nicht vorliegt, wie er sagte.

Eine interne Prüfung war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Betrieb der Anlage mit der "dienstlichen Stellung und den Aufgaben" des Beamten nicht vereinbar sei, sagte LGL-Pressesprecherin Claudia Schuller. Weiter wollte sie sich dazu nicht äußern und verwies auf den Persönlichkeitsschutz und das Beamtenrecht. Das Verwaltungsverfahren dauerte insgesamt sechs Monate, gehört wurden Vorgesetzte, Personalrat, Personalabteilung, die Landesanstalt für Landwirtschaft als Fachbehörde und auch Felsner selbst.

Ende 2011 hatte das Landratsamt zunächst mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen eine Genehmigung des Betriebs mit fast 40 000 Masthähnchen bestünden, alles sah nach einem raschen Baubeginn aus. Dann drang jedoch an die Öffentlichkeit, dass Felsner selbst Mitarbeiter des Landesamts ist. Das Landratsamt hatte auch beim LGL eine Stellungnahme zu dem Projekt eingeholt. Anwohner, die sich vehement gegen den Bau des Mastbetriebs wehren, prangerten daraufhin Interessenskonflikte an und warfen den Verantwortlichen Klüngelei vor.

Die LGL wehrte sich gegen diese Anschuldigungen und argumentierte, dass der Mitarbeiter auf das Ergebnis keinerlei Einfluss gehabt habe. Er arbeite im Bereich Futtermittel, in der Beurteilung sei es jedoch um das Risiko durch Bioaerosole - luftgetragene Partikel biologischer Herkunft wie Pilze, Bakterien, Viren oder Stoffwechselprodukte - für die Anwohner gegangen. Gleichzeitig kündigte das Landesamt im November 2011 an, den Fall fachlich und rechtlich umfassend zu prüfen. Sein Arbeitgeber hatte Felsner 2009 zwar den Betrieb einer Nebenerwerbs-Landwirtschaft erlaubt, für eine Hähnchen-Mastanlage aber lag keine Genehmigung vor - und die wird es auch nicht geben, das steht nun fest.

Bereits Ende März 2012 musste Felsner einen herben Rückschlag hinnehmen. Anders als zuvor das Freisinger Landratsamt forderte das Verwaltungsgericht in München eine Verträglichkeitsprüfung für das benachbarte Flora-Fauna-Habitat-Gebiet. Geklagt hatte der Bund Naturschutz. Diese Entscheidung bedeutete eine Verzögerung um Monate oder sogar Jahre, da das Areal dafür aufwendig kartiert werden muss. Das schriftliche Urteil liegt dem Landratsamt mittlerweile vor. Man werde es akzeptieren und nicht in Berufung gehen, sagte Sprecherin Eva Dörpinghaus. Die zusätzliche Hürde durch den Arbeitgeber des Antragstellers könnte nun das endgültige Aus für das Vorhaben bedeuten. Dazu, so Felsner, könne er zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nichts sagen.

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