Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht:Prozess mit offenen Fragen

Vermeintliches Beleidigungsopfer sitzt derzeit selber in Stralsund ein

Von Alexander Kappen, Freising

Es kommt nicht allzu oft vor, dass man für einen Prozess am Amtsgericht mehr als einen Verhandlungstag benötigt. Schon gar nicht, wenn es "nur" um eine Beleidigung geht. In dem Fall, der diese Woche in Freising verhandelt wurde, führt an einem Fortsetzungstermin Ende Januar jedoch kein Weg vorbei. Der Verteidiger des 24-jährigen Angeklagten will auf die Vernehmung des in der Verhandlung nicht anwesenden vermeintlichen Beleidigungsopfers nicht verzichten - und das sitzt dummerweise in der Justizvollzugsanstalt Stralsund und muss von dort zur Verhandlung in Freising gebracht werden.

Früher wohnte der Mann in Eching, wo es Ende September 2018 zu der Beleidigung gekommen sein soll, um die es in dem Prozess geht. Der Angeklagte gab an, auf dem Oktoberfest gewesen zu sein und dort drei bis vier Mass getrunken zu haben. Auf der Wiesn "hatte ich Stress mit jemandem, darum war ich schon ein bisschen aufgebracht". Nach seiner Rückkehr aus München habe er einen Freund, der in der Nachbarschaft wohnt, angerufen, um sich mit diesem vor der Tür auf eine Zigarette zu treffen. Dann sei der vermeintlich Geschädigte, der ebenfalls in derselben Straße wohnte, mit seinem Fahrrad vorbei gefahren. Er habe "nichts gesagt, aber der Typ schaut immer jeden so blöd an, richtig aggressiv, man merkt, dass er etwas gegen Ausländer hat". Sowohl der Angeklagte als auch sein Freund sind Ausländer.

Der vermeintlich Beleidigte gab bei der Polizei an, vom Angeklagten mit mehreren Kraftausdrücken bedacht worden zu sein. Auf Nachfrage seines Verteidigers räumte der 24-Jährige ein, es sei schon möglich, "dass ich Beleidigungen geäußert habe". Aber diese seien auf den Mann gemünzt gewesen, mit dem er Streit auf dem Oktoberfest hatte und von dem er seinem Freund beim Rauchen vor der Haustür erzählt habe. Möglicherweise habe der Angeklagte also den Mann auf der Wiesn in dessen Abwesenheit beleidigt, nicht aber den angeblich Geschädigten, erläuterte der Verteidiger.

Der Freund des Angeklagten bestätigte im Wesentlichen dessen Version der Geschichte. Der Angeklagte habe ihm erzählt, "dass er auf der Wiesn Stress mit einem Arbeitskollegen hatte - und dann ist er immer lauter und wütender geworden." Dann sei der vermeintlich beleidigte Nachbar vorbeigeradelt "und hat so schräg geschaut, das macht er öfter". Er wolle "jetzt nicht sagen, dass er ein Nazi ist, aber so, wie er sich gegenüber Ausländern verhält, könnte man das schon meinen", sagte der Zeuge in der Verhandlung. "Bei der Polizeivernehmung haben Sie aber nichts von dem Stress des Angeklagten mit einem Arbeitskollegen erzählt", stellte Richterin Karin Mey fest. "Ich habe das als nicht so wichtige empfunden", entgegnete der Zeuge.

Eine Studentin, die in der Nachbarschaft wohnt und in besagter Nacht durch den Lärm vor dem Haus geweckt wurde, bestätigte vor Gericht, dass die Beleidigungen gefallen sind. Sie und ihr Freund, der in der Nacht bei ihr war, hatten diese durchs gekippte Fenster gehört, aber nicht gesehen, wer sie geäußert hatte und wer genau vor der Tür stand. Allerdings waren die beiden der Meinung, dass die Beleidigung sehr wohl an den vermeintlich Geschädigten gerichtet waren, weil immer wieder dessen Name mit dem Zusatz "komm' raus" gerufen worden sei. "Für mich war es eindeutig, dass die Beleidigung gegen ihn gerichtet war", sagte der Freund der Nachbarin. Ob dem so war, soll nun bei der Fortsetzung der Verhandlung geklärt werden.

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Quelle:
SZ vom 17.01.2020
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