Amtsgericht Freising:Prozessbeginn mit Auflagen

Nach mehrwöchiger Pause geht der Sitzungsbetrieb weiter, im Gebäude ist ein Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben

Auch im Freisinger Amtsgericht soll vom kommenden Montag, 4. Mai, an nach der mehrwöchigen Pause wieder der Sitzungsbetrieb aufgenommen werden. Allerdings geschieht dies laut Amtsgerichts-Pressesprecher Manfred Kastlmeier angesichts der weiterhin geltenden Ausgangsbeschränkungen zunächst nur in kleinen Schritten.

Zum Schutz der Prozessbeteiligten und Besucher vor einer Infektion mit dem Coronavirus sei dabei Folgendes zu beachten: Den Ladungen des Gerichts sei Folge zu leisten. Sollten dem Erscheinen gesundheitliche Gründe entgegenstehen, werde man gebeten, ein ärztliches Attest vorzulegen.

Alle Besucher des Gerichts müssen im Gebäude eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Das Amtsgericht weist darauf hin, dass diese selbst mitzubringen ist. Im Sitzungssaal entscheide dann der jeweilige Richter, ob der Mund-Nase-Schutz zu tragen sei, so Kastlmeier. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen müsse einzuhalten werden, ebenso die allgemeinen Hygieneregeln.

Die zu den Prozessen Geladenen sollen erst maximal 15 Minuten vor Beginn ihres Termins erscheinen und in dem für ihren Sitzungssaal eigens gekennzeichneten Wartebereich Platz nehmen.

Die Besucherplätze in den Sitzungssälen sind nach Angaben des Amtsgerichts reduziert worden. Man sollte darum allein zum Termin kommen. Sollte die Anwesenheit einer weiteren Person unvermeidlich sein, soll man dies dem Gericht vorab telefonisch oder schriftlich mitteilen. Die Einhaltung des Mindestabstandes habe auch zur Folge, dass nur mehr eine eingeschränkte Zahl an Zuschauern in das Gericht beziehungsweise in den Sitzungssaal eingelassen werden könne.

Die Rechtsantragsstelle im Freisinger Amtsgericht ist weiterhin im Erdgeschoss. Die Öffnungszeiten (Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 11 Uhr) bleiben bis auf weiteres unverändert. Zur Entzerrung des Besucheraufkommens sei eine vorherige Terminvereinbarung oder eine schriftliche Antragsstellung sinnvoll, so Manfred Kastlmeier in der Pressemitteilung des Amtsgerichts.

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