Am Freisinger Amtsgericht:Schläge und Beleidigungen

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Angeklagter muss Misshandlung seiner Frau mit Geldstrafe büßen

Von Clara Lipkowski, Freising

Weil er seine schwangere Frau beleidigt, geschlagen und versucht hatte, ihr in den Bauch zu treten, ist ein 38-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis am Mittwoch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Richter Manfred Kastlmeier erließ am Freisinger Amtsgericht eine Strafe von 140 Tagessätzen zu je 45 Euro. In dem Prozess stand Aussage gegen Aussage. Kastlmeier begründete das Urteil damit, dass die Schilderungen des Angeklagten, "lückenhaft und dürftig" seien; die der Klägerin trotz einiger Ungereimtheiten überzeugender.

Nach einem zeitintensiven, dritten Verhandlungstag sagte er, die damalige Frau des Angeklagten sei keine Zeugin gewesen, "die es einem leicht macht". Es war diskutiert worden, ob ein psychiatrisches Gutachten über die Frau herangezogen werden sollte, weil sie früher wegen einer psychischen Erkrankung behandelt worden war. Er beurteile aber nicht sie, sondern ihre Aussagen, sagte der Richter. Eben diese seien "erlebnisfundierter und detaillierter" gewesen. Ein Attest bekräftige sie, da an den betroffenen Körperstellen der Frau Hämatome diagnostiziert worden waren. Das psychiatrische Gutachten lehnte er ab.

Am 21. März 2015 hatte die Frau ihren damaligen Mann alkoholisiert zu Hause angetroffen. Es kam zu einer Auseinandersetzung. Wie heftig diese wurde - darüber gingen die Aussagen auseinander. Der Beschuldigte hatte angegeben, seine Frau nach einem Streit nur aus der Wohnung geschoben und sie dabei am Arm gefasst zu haben. Das Opfer hatte eine heftige gewaltvolle Auseinandersetzung mit Schlägen und einem Tritt geschildert. Als sie aus der Wohnung floh, habe der Mann sie im Hausflur von den letzten Stufen gestoßen. Das konnte letztendlich nicht geklärt werden.

Staatsanwalt und Nebenklägerin hatten für eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten plädiert, da der Mann eine Gefährdung der "Leibesfrucht billigend in Kauf genommen" hatte. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Kind kam nicht zu schaden.

© SZ vom 20.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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