Süddeutsche Zeitung

Allershausen:Gemeinde bleibt hart

Im Wohngebiet Weiherwiesen gibt es weiterhin ausgewiesene Parkflächen

Die Gemeinde Allershausen hält an der getroffenen Regelung fest: Im Wohngebiet Weiherwiesen darf entlang der Straßen nur auf ausgewiesenen Stellplätzen geparkt werden. Die Anwohner wollten das Parkverbot kippen und hatten vor kurzem 126 Unterschriften übergeben, fast alle - 92 Prozent - Hausbesitzer schlossen sich dem Protest an ihren Worten an. Sowohl der Arbeitskreis Gewerbe und Verkehr als auch die Gemeinderäte diskutierten über das Anliegen, beide sprachen sich dafür aus, das Verbot nicht aufzuheben. Zuvor fanden Gespräche mit den Anliegern statt.

In der Diskussion waren auch Alternativen. Etwa die, eine Grünfläche als Parkplatz auszuweisen. "Dort könnte dann aber wieder jeder parken", sagte Bürgermeister Martin Vaas (PFW), und eben nicht nur die Anwohner. Das Parkverbot gilt in Allershausen inzwischen in mehreren Bereichen. Kritik daran gibt es vor allem in Reckmühle und im Wohngebiet Weiherwiesen.

Auslöser für die neue Regelung war in erster Linie das Parkchaos an der Jobster- und der Seestraße, dort standen regelmäßig auch zahlreiche Sprinter. Große Fahrzeuge kamen teils kaum durch. Um zu vermeiden, dass die Fahrer einfach auf andere Straßen ausweichen, bezog die Gemeinde auch anderen Bereiche wie die Weiherwiesen mit ein.

Wenn man das Verbot für das Wohngebiet Weiherwiesen jetzt aufhebe, werde der nächste Antrag folgen, hieß es im Gemeinderat, dann könne man es gleich bleiben lassen. Die Anwohner wiederum argumentieren, dass die Autos nun verstärkt auf Grünflächen abgestellt würden und nicht mehr an den Straßen. Außerdem hätten sie sich bei der Umsetzung ein Mitspracherecht gewünscht. Vaas sagte zu, dass bei einer Verkehrsschau geprüft werden könne, ob weitere Parkplätze ausgewiesen werden können. Der Bürgermeister verwies aber auch darauf, dass die Autos bisher oft nicht regelkonform abgestellt worden seien. Die festgelegten Parkflächen entsprächen den Regeln der Straßenverkehrsordnung.

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Quelle:
SZ vom 22.09.2021 / psc
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