Was verboten und was erlaubt ist bei der Bundestagswahl:Betrunken wählen und danach ein Selfie

Selfie-Verbot in der Wahlkabine

Beim Wählen gilt unter anderem das Selfie-Verbot.

(Foto: dpa)

Kommt man nach Alkoholgenuss noch ins Wahllokal? Darf man seinen eigenen Stift mitbringen? Sind Kind und Hund als Begleitung erlaubt? Der Wahl-Knigge der SZ gibt Aufschluss.

Von Laura Dahmer und Benjamin Reibert, Freising

Eigentlich ist es recht simpel: Erststimme für den Direktkandidaten, Zweitstimme für die Partei - und schon hat man gewählt. Ein paar Dinge müssen dennoch beherzigt werden. Wolfgang Doriat, stellvertretender Wahlleiter für den Bundestagswahlkreis Freising, erklärt, was rund um die Stimmabgabe erlaubt ist - und was nicht.

Fotos und Selfies? "Ein Selfie in der Wahlkabine zu knipsen ist verboten", sagt Doriat, "auch ungefragt Fotos von oder mit anderen Menschen zu machen, ist nicht erlaubt." Die Wahlvorsteher in den Wahllokalen hätten ein Auge darauf. "Falls jemand dabei erwischt wird, kann es zu einer Ungültigkeit seiner Wahl führen", warnt er. Generell plädiert der stellvertretende Wahlleiter, "es im Wahllokal einmal kurz ohne Handy auszuhalten." Dann sei man auf der sicheren Seite.

Gibt es einen Dresscode? "Im Prinzip ist alles erlaubt, der Wähler hat bei seiner Kleidung freie Hand", schildert Doriat. Einzige Ausnahme: Symbole oder Zeichen einer Partei, die seien nicht gestattet. "Nicht nur die Wahlhelfer, auch die einzelnen Wähler müssen sich neutral zeigen und dürfen keine Parteizugehörigkeit zeigen." Darunter fallen nicht nur T-Shirts, sondern auch Button oder Aufkleber. Generell ist alles, was als Wahlbeeinflussung zu verstehen ist, nicht gestattet. "Dazu zählt auch, andere Wähler anzusprechen und für eine bestimmte Stimmabgabe zu überzeugen."

Kreuz oder ausmalen? "Mandala-Fans können das Kästchen ihrer Wahl natürlich auch ausmalen", erklärt Doriat schmunzelnd. Dass der Stimmzettel bei der Auszählung dann als gültig gewertet wird, sei aber nicht verlässlich: "Das Kreuz ist einfach das erkennbarste, damit ist die Stimme auf jeden Fall gültig." Was garantiert zur Ungültigkeit führt: zusätzliche Statements oder Gekritzel auf dem Stimmzettel. "Wer meint, mit einem Kommentar wie "nur der" oder so seine Wahl zu untermauern, sollte das lieber lassen.", mahnt Doriat. Der Wähler riskiere sonst, seine Stimme umsonst abzugeben.

Eigenen Stift mitbringen? Ob der Kugelschreiber blau oder schwarz ist, sei egal, meint der stellvertretende Wahlleiter Freisings. Sogar ein Bleistift sei in Ordnung. "Nur mit Filzstift oder Edding sollte keiner sein Kreuz machen", erläutert Doriat, "wenn die Schrift sich nämlich durch das Papier drückt, ist der Stimmzettel ungültig."

Hund oder Kind als Begleitung? "Beides ist in Ordnung", so Doriat, "solange Ruhe und Ordnung im Wahllokal damit nicht gestört wird." Wenn ein Zweijähriger, der ohnehin noch nicht lesen kann, in der Wahlkabine am Bein seiner Mutter hänge, sage keiner etwas. "Und wenn der Hund nicht bellt, darf auch er zur Wahl mitkommen."

Telefonieren in der Wahlkabine? Prinzipiell sei dies möglich, aber auch hier gelten Einschränkungen. "Wer beim Telefonat in der Wahlkabine zum Beispiel laut ausruft: 'Nein, auf keinen Fall wähle ich Partei XY' könnte Wahlbeeinflussung vorgeworfen bekommen", warnt Doriat.

Bierchen vor dem Wählen? Auch das sei theoretisch in Ordnung, solange man niemanden durch seinen Alkoholeinfluss störe oder beeinflusse, ergänzt Doriat. Nichtsdestotrotz empfiehlt der Wahlleiter: "Am besten ist es, vor der Wiesn wählen zu gehen - nicht danach."

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