Ablehnung in Moosburg:Betreutes Wohnen im Industriegebiet

Die Pläne für die neue Nutzung des Baumarkts Schwarz & Sohn stoßen im Stadtrat nicht auf Gefallen

Von Alexander Kappen, Moosburg

Der Baumarkt Schwarz & Sohn ist aus dem Gebäude an der Neuen Industriestraße 8 längst ausgezogen. Nun sucht der Eigentümer des gut 6000 Quadratmeter großen Areals nach einer dauerhaften Folgenutzung. So, wie er sich das in einem Vorbescheidsantrag vorgestellt hat, lässt sich das Projekt jedoch nicht verwirklichen. Zwar stimmte der Stadtrat dem beantragten Bau eines neuen, etwa 30 mal 80 Meter großen Neubaus mit einer Wandhöhe bis zu 14 Metern einhellig zu. Die geplanten Einzelhandelsgeschäfte sowie ein Apartmenthotel und "Betreutes Wohnen", ein Altenwohnheim und ein Pflegewohnheim lehnte das Gremium allerdings ab. Die Nutzung sei mit dem Charakter eines Industriegebiets nicht vereinbar, hieß es zur Begründung.

Laut Sitzungsunterlagen waren in dem Gebäude ein Elektronikfachfachmarkt, ein Küchenstudio und ein Drogeriefachmarkt mit jeweils einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern vorgesehen. Betreutes Wohnen, Alten- und Pflegewohnheim sowie das Apartmenthotel sollten in den Obergeschossen untergebracht werden. Der Stadtrat berief sich bei seinem ablehnenden Beschluss auf die Zugehörigkeit des betreffenden Grundstücks zu einem Industriegebiet. Und für ein solches gelten eben ganz besondere Bestimmungen.

Wie aus einer Stellungnahme des Stadtplanungsbüros Salm & Stegen hervorgeht, sollen in einem Industriegebiet "vor allem solche Gewerbebetriebe angesiedelt werden, die in anderen Baugebieten unzulässig sind". Diese Regelung ziele auf den Erhalt des Gebietscharakters ab.

"Insbesondere den erheblich belästigenden Gewerbebetrieben ist das Baugebiet des Industriegebietes vorbehalten", heißt es in der Stellungnahme weiter. In der Gesamtbetrachtung des Vorhabens kommt das Büro zu der Einschätzung, bei den geplanten Nutzungen handele es sich "ausschließlich um Nutzungen, die auch in einem Gewerbegebiet beziehungsweise in einem Misch- oder Kerngebiet zulässig wären".

Grundsätzlich begrüße ihre Fraktion, "dass sich dort was tut und ein Investor was macht", sagte Evelin Altenbeck (Grüne). Die beantragte Nutzung sei auf dem Grundstück aber leider nicht möglich. "Wir haben ja schon vor Jahren den Antrag gestellt, daraus ein Mischgebiet zu machen". Aber es sei nun mal immer noch ein Industriegebiet, "deshalb können wir leider nicht zustimmen".

Was allerdings die Zulässigkeit des Apartmenthotels anbelangt, wies der Moosburger Bauamtsleiter Herbert Held darauf hin, "dass es einige Bezugsfälle bei uns im Landkreis gibt". Über die Nutzung des Gebäudes für Betreutes Wohnen, Alten- und Pflegewohnheim wurde schließlich nicht, wie in der Beschlussvorlage ursprünglich vorgesehen, im Paket mit dem Apartmenthotel abgestimmt. Die Wohnheime lehnte der Stadtrat einstimmig ab. Die beantragte Wohnnutzung sei in einem Industriegebiet nicht zulässig, so die einhellige Meinung.

Anders war es bei der Nutzung als Apartmenthotel. Hier stimmten immerhin neun Stadträte dafür, allerdings 14 dagegen. Die Ablehnung wurde auch mit dem nicht klar definierten Begriff des Apartmenthotels begründet. Der lasse offen, ob es sich um eine in dem Gebiet unzulässige Wohnnutzung oder um einen zulässigen Beherbergungsbetrieb handele.

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