Freischankflächen:Bezirksausschuss probt den Aufstand

Ein Gremium aus dem Münchner Süden wehrt sich dagegen, dass die Stadtverwaltung keinen Entscheidungsspielraum bei Bewirtungszonen zugesteht.

Die Entscheidungsbefugnisse von Bezirksausschüssen sind eng begrenzt, sie haben eher eine empfehlende Funktion. Insofern markieren Zuschüsse zu Kulturveranstaltungen und Vereinsaktivitäten aus einem eigenen Budget fast schon den Anfang und das Ende der Fahnenstange. Theoretisch fällt ansonsten noch die Genehmigung von Freischankflächen in die überschaubare Verfügungsgewalt. Doch selbst hier: nur theoretisch.

Wie die Stadtverwaltung unlängst den Bezirksausschuss (BA) Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln belehrte, bestehe für die Stadtteilvertretung in dieser Frage "aus rechtlichen Gründen kein Entscheidungsspielraum". Im Klartext: Das Gremium müsse den gewünschten Bewirtungszonen in jedem Fall zustimmen, habe keine andere Wahl. Andernfalls sei mit einem Machtwort des Oberbürgermeisters, behördensprachlich: einer Ersatzvornahme, zu rechnen.

Über diese Kompetenzbeschneidung empörte sich der BA 19 in seltener Geschlossenheit. Henriette Holtz, Fraktionssprecherin der Grünen, rief gar zu demonstrativem Ungehorsam auf. Das Recht, über Freischankflächen zu entscheiden, sollte sich ein weitgehend einflussloses Gremium nicht auch noch nehmen lassen, forderte sie. Die BA-Mehrheit schloss sich ihrem aufmüpfigen Appell an. Jetzt wird die Machtprobe mit der Verwaltung gesucht.

Im konkreten Fall ging es erneut um eine Freischankfläche an der Schäftlarnstraße. Dort sei nicht mal genügend Platz für Fußgänger, geschweige denn für gastronomische Sondernutzungen, hieß es im Bezirksausschuss.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: