Freimann:Räuber aus dem Aquarium

In der Heide ausgesetzte Goldfische müssen weichen

Von Irmengard Gnau, Freimann

Goldfische zählen zu den beliebten Haustieren. Sie gelten als genügsam und sind hübsch anzuschauen. Das Bild vom einem einzelnen rotschimmernden Tier im runden Goldfischglas ruft hingegen bei Kennern der Aquaristik geradezu Empörung hervor, bewegen sich die Fische nach derzeitigem Kenntnisstand doch am liebsten in Gesellschaft und brauchen dafür ein ausreichend großes Refugium. Ob ein Fischbesitzer es mit seinen Tieren also besonders gut meinte und sie deshalb in einen Tümpel auf der Fröttmaninger Heide umsiedelte, ist nicht bekannt. Sicher aber ist, dass aufmerksame Spaziergänger im vergangenen Herbst ebendort in einem kleinen Weiher Goldfische entdeckt haben.

Was nach einer netten Anekdote klingt, ist aus Expertensicht allerdings bedenklich. Denn: Diese Fischart kann das natürliche Ökosystem des geschützten Gebietes zwischen Freimann, Garching und Oberschleißheim erheblich durcheinanderbringen. "Goldfische sind Räuber, sie fressen Eier und Larven anderer Arten", erklärt Christine Joas, Geschäftsführerin des Heideflächenvereins Münchner Norden, der seit 2007 Eigentümer der Heide ist. Unter anderem würden die Goldfische für die Kaulquappen des Laubfrosches und der seltenen Wechselkröte, die in der Heide ein Refugium gefunden hat, eine Gefahr darstellen.

Da sich die unfreiwilligen Gäste zudem offenbar eifrig vermehren, sahen sich die Naturschützer nun gezwungen, einen Zwangsumzug einzuleiten, um die heimischen Arten zu schützen. Mitarbeiter des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) pumpten das Wasser aus dem Tümpel und fischten die etwa 400 Goldfische mit Hilfe von Keschern ab. Sie kommen in die Reptilienauffangstation, wieder ausgesetzt werden dürfen sie laut Fischereirecht nicht.

Es komme immer wieder vor, dass Goldfische ausgesetzt werden, berichtet Katharina Spannraft, Projektleiterin Biotoppflege beim LBV München. Christine Joas appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen: "Es ist verboten, Tiere und Pflanzen aus Naturschutzgebieten zu entnehmen, aber auch, sie dort auszubringen."

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