Freimann:Gasthaus-Räumung unter Vorbehalt

Noch ist für die Beklagtenpartei vom Wirtshaus "Sakrisch Guat" nicht alles verloren - dennoch hätten sich deren Unterstützer das Verfahren anders gewünscht. Am Montag hat das Landgericht München I unter Vorsitz von Richter Thomas Schäffer ein Versäumnisurteil ausgesprochen und damit der Räumungsklage der Bayerischen Hausbau GmbH & Co. KG stattgegeben. Trotz Ladung waren der Anwalt und damit auch der Gaststätten-Pächter nicht zum Prozess gekommen - wegen des Sturms, wie es hieß. Höhere Gewalt galt aber nicht, schließlich waren Kläger, Zeugen und etliche Zuhörer zugegen. Damit ist zwar - vorläufig - ein Wort über die Räumungsklage gesprochen, der eigentliche Inhalt aber immer noch ungeklärt. Unterstützer der Gaststätte erachten den Vertrag über den Verkauf des Grundstücks an der Freisinger Straße 40-60 von der TS Jahn an die Bayerische Hausbau als sittenwidrig, weil die Kaufsumme zu gering sein soll. Die Hausbau möchte auf dem einstigen Vereinsgelände 640 Wohnungen und auch Kitas bauen. Entstehen soll auch eine Sportanlage. Allerdings ist das Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen. Zudem liegen 6000 Unterschriften für den Erhalt der Gaststätte vor. Die Beklagtenseite hat zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen.

© SZ vom 11.02.2020 / anna - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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