Frauenleiche vom Feringasee:Doppelleben des Angeklagten musste auffliegen

Prozess um verbrannte Leiche am Feringasee - Geliebte hörte das Opfer schreien

Der 33-jährige Angeklagte (2.v.l.) steht zusammen mit seinem Anwalt im Verhandlungssaal.

(Foto: dpa)
  • Konstantin V. steht vor Gericht, weil er seine Lebensgefährtin getötet haben soll.
  • Die Leiche von Beatrice F. wurde im September 2017 am Feringasee gefunden.
  • Am zehnten Verhandlungstag verliest ein Ermittler die Chatprotokolle des Angeklagten mit seiner Freundin und der Geliebten.

Von Susi Wimmer

Die Stimme von Konstantin V. hallt durch den Gerichtssaal. Der wegen Mordes an seiner Freundin angeklagte 33-Jährige schweigt bislang in dem Prozess vor der ersten großen Schwurgerichtskammer am Landgericht München I. Doch was jetzt zu hören ist, ist der Mitschnitt seines Notrufes, den er am 11. September 2017 um 3.34 Uhr bei der Polizei abgesetzt hatte. "Ich mache mir große Sorgen um meine Freundin", sagt die seltsam teilnahmslos klingende Stimme. Wo seine Freundin war, wusste V. zu diesem Zeitpunkt allerdings sehr genau: Er hatte ihren Leichnam etwa fünf Stunden zuvor am Feringasee abgelegt, mit Benzin übergossen und angezündet.

Konstantin V. wirkt wie ein smarter, junger Mann: Er war im Management tätig, erfolgreich, gut aussehend, sportlich. Psychologin Karoline Pöhlmann attestiert ihm einen überdurchschnittlichen IQ von 118 und seine fluide Intelligenz, die Fähigkeit, problemlösend zu denken, läge mit 128 weit über dem Schnitt. Der 33-Jährige sei freundlich, sachlich - und zeige "zurückhaltende schizoide Züge". Das heißt, er habe geringes Interesse an zwischenmenschlichem Kontakt, wirke deshalb gefühlsarm, wolle niemanden an sich heranlassen und versuche, "Gefühle zu schlucken".

Genau so zeigt Konstantin V. sich auch im Prozess: nahezu emotionslos distanziert, für den Zuschauer nicht fühlbar und fassbar. Ob hinter der Fassade ein eiskalter Mörder steckt, oder ein liebender Lebenspartner, der seine Freundin während eines Gerangels versehentlich getötet hat, wird das Gericht zu beurteilen haben.

Am zehnten Verhandlungstag verliest ein Ermittler die Chatprotokolle, die sich auf den Handys von Konstantin V., seiner damaligen Lebensgefährtin Beatrice F. und seiner Geliebten aus Prag befanden. Teilweise chattete er zeitgleich mit den Frauen. Am 8. September 2017 ließ er die Situation sogar so weit eskalieren, dass sich beide in der Stadt befanden und er beiden versprach, den Abend mit der jeweiligen in seinem Heim zu verbringen. Das Doppelleben musste auffliegen. Hatte er also eine Entscheidung bewusst herbeigeführt und einen Mord geplant? Oder entglitt dem intelligenten Jung-Manager plötzlich sein Leben?

An jenem 8. September war die Geliebte Margareta R. in München zu Besuch, übernachtete in dem Bogenhausener Reihenhaus, das sich Konstantin V. mit seiner Freundin eingerichtet hatte. Beatrice F. befand sich auf Geschäftsreise und kündigte ihre Rückkehr für den Abend an. "Baby, dann guten Flug. Ich freu mich auf mein kleines Schnitzel", textete Konstantin V. an seine Freundin. "Guten Morgen, du mit deinem verschlafenen Gesicht", schrieb er von der Arbeit aus seiner Geliebten nach Bogenhausen.

Während er ihr empfahl, den Turm des Alten Peters zu besteigen und im Glockenbachviertel zu frühstücken, versuchte er auffallend oft herauszufinden, wann Beatrice F. genau heimkommen würde. "Vermisst Du mich schon so?", fragte sie. "Ja", antwortete er. Den ganzen Tag über chattet er mit beiden. Am Nachmittag schrieb er Margareta R.: "Ich denke, Du könntest länger in der Stadt bleiben und wir könnten uns später zu Hause treffen." Dabei wusste er, dass später seine Freundin zu Hause sein würde.

Während Konstantin V. mit der Geliebten am frühen Abend dann durch München bummelte, kehrte Beatrice F. in das gemeinsame Reihenhaus zurück. Sie fand die Koffer von Margareta R. in ihrem Haus, alle weiblichen Utensilien und bestellte Konstantin V. zur Aussprache nach Hause. V. gaukelte seiner Geliebten eine Notlage vor, versuchte, sie los zu werden, doch Margareta R. blieb beharrlich und fuhr mit Konstantin V. bis kurz vor sein Haus.

Zwei Versionen von den Geschehnissen im Wohnzimmer

Was dort im Wohnzimmer geschah, ist ungewiss. Staatsanwalt Laurent Lafleur ging in seiner Anklage davon aus, dass Konstantin V. seine Freundin mit einem Messer attackiert, gewürgt und ihr einen Gefrierbeutel über den Kopf gezogen und diesen mit einem Seil fixiert hat, um sie zu erdrosseln. V. sagt, Beatrice F. sei auf ihn los gegangen und als die Geliebte an der Haustüre geklingelt habe, sei sie so in Rage geraten, dass es zu einem Gerangel gekommen sei. Er habe sie im Schwitzkasten gehalten, man sei gestürzt, dann sei Beatrice F. leblos liegen geblieben. Er habe ihr den Beutel übergezogen, weil sie aus einer Kopfwunde geblutet habe.

Das Seil um den Hals sei "extrem eng und einschnürend gewesen", sagt die Gerichtsmedizinerin in ihrem Gutachten. Die Verletzungen am Kehlkopf seien durch beide Versionen des Tatgeschehens nicht ausschließbar. Bei einem kurzen Unterarmwürgegriff allerdings werde der Betreffende zwar bewusstlos, erwache aber dann wieder. Um den Tod herbeizuführen, bedürfe es einer längeren Kompression gegen den Hals.

Staatsanwalt Lafleur ist der Ansicht, dass Konstantin V. ein neues Leben plante, dass Beatrice F. dabei im Weg stand, und er sie heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet habe. "Ich will Dich glücklich sehen, zu jedem Preis", schrieb Konstantin V. an seine Geliebte. Er hatte ein neues Jobangebot, wollte mit ihr nach Utrecht in den Niederlanden ziehen und tauschte mit Margareta R. Wohnungsannoncen aus.

Verteidiger Alexander Schmidtgall hingegen sagt, Konstantin V. habe mit der Frau aus Prag nur gespielt, sie sei lediglich eine Geliebte gewesen. Die Worte in dem Chartverkehr würden sich lesen wie aus einer "Gebrauchsanweisung für Liebesbriefe", die die Polizei tatsächlich auf dem Rechner von V. fand. Allerdings fand die Polizei auf dem Laptop auch ein Suchprotokoll von August 2017, wo Konstantin V. nach Begriffen wie "Tod durch Schlafmittel", "nicht nachweisbare Gifte" oder "Atemlähmung" forschte.

Diese "Fantasien vorab" könnte er nicht beurteilen, sagte der psychiatrische Gutachter Cornelis Stadtland, da Konstantin V. sich auch dazu nicht äußere. Tatsache hingegen ist, dass Konstantin V. laut Stadtland die aus mehreren Handlungen bestehende Tat "zielgerichtet" ausgeführt habe. Und dass er nach der Tat "vollkommen handlungsfähig" gewesen sei. "Eine schwere affektive Erschütterung blieb aus." Was heißt, dass er sofort nach der Tat mit seiner Geliebten völlig normal wirkend etwas Trinken ging, mit ihr im Bogenhausener Reihenhaus übernachtete, während die Freundin tot im Keller lag.

Am Sonntag, als die Geliebte abgereist war, brachte er die Leiche zum Feringasee. Als seine Geliebte via Chat fragte, was er so gemacht habe, antwortete er, er habe alten Krempel aus dem Keller entsorgt. Der Prozess wird fortgesetzt.

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