Süddeutsche Zeitung

Forstenried:Warten auf den Startschuss

Bürgerinitiative mahnt den zugesagten Umbau der Schießanlage Unterdill im Forstenrieder Park und die damit verbundenen Lärmschutzverbesserungen an und will endlich auch Klarheit über die Hallenpläne

Von Jürgen Wolfram, Forstenried

Es ist fast zwei Jahre her, dass das Landratsamt München einen Erweiterungsumbau der Schießanlage Unterdill im Forstenrieder Park genehmigt hat. Vorangegangen war der Abschluss eines neuen langfristigen Pachtvertrags zwischen den Bayerischen Staatsforsten und dem Jagd- und Sportschützenverein Hubertus. In das Regelwerk eingeflossen sind Zugeständnisse an die lärmgeplagten Anwohner und deren Initiative "Forstenrieder Park ohne Schießanlage", wie etwa die strikte Begrenzung der Schießzeiten. Es sah deshalb ganz so aus, als wäre der jahrzehntelange Konflikt um die Schießstätte beigelegt. Ein Irrtum.

Bei einem Pressegespräch erhob der Vorstand der Bürgerinitiative (BI) gegen die zuständigen Behörden jetzt den Vorwurf der Untätigkeit. Denn mit dem Umbau der Schießanlage sei bis heute nicht begonnen worden. Alles, was der BI an "Kompromissen" versprochen worden sei, habe man bis heute "nicht umgesetzt". Vor allem der zugesicherte Lärmgrenzwert von 50 Dezibel sei noch immer nicht erreicht. Wenigstens mit dem Bau von Schallschutzmuscheln an den Schießständen hätte man längst anfangen können, findet das Forstenrieder Bürgerbündnis.

"Es ist nach wie vor so, dass sie sich an den Schießtagen nicht im eigenen Garten aufhalten oder Besuch empfangen können", schildert der stellvertretende BI-Vorsitzende Wolfgang Rieger die Misere. Seine Mitstreiterin Petra Reitberger nennt die Lärmbelästigung "massiv" und hält die ganze Schießanlage schon deshalb für ein Unding, weil sie inmitten eines Erholungsgebiets und einer für München bedeutenden Frischluftschneise stehe. "Die passt einfach nicht in die heutige Zeit, auch wenn sie seit den 1920er-Jahren existiert", moniert Reitberger. Wenigstens eine Teilauslagerung sollte endlich ins Auge gefasst werden.

Die Bürgerinitiative, nach eigenen Angaben 350 Mitglieder stark, kämpft seit zehn Jahren für ihre Anliegen. Sie kann 13 000 Signaturen von Unterstützern vorweisen. Wenn der Vorsitzende Roman Bauer und viele seiner Nachbarn aus der Waterloostraße, dem Falkenhorstweg und Umgebung nun neuerlich Alarm schlagen, so hat das auch mit Befürchtungen zu tun, eine mitgeplante Schießhalle könnte "Dimensionen wie ein Supermarkt" annehmen und letztlich kommerziellen Zwecken dienen. Dies dann ohne zeitliche Begrenzung, dafür mit einem unerträglich hohen Verkehrsaufkommen. "Es ist jedenfalls nicht schlüssig, dass es eine Halle dieser Größe, die irrigerweise als Nebenanlage bezeichnet wird, nur für die Jäger braucht", sagt Bauer und fordert Aufklärung. Im Übrigen gehe auch von einer Schießhalle Lärm aus, und sei es durch die unvermeidliche Lüftung.

Eine weitere Forderung der BI bezieht sich auf den Bleischrot, der von den Schießübungen und -wettbewerben übrig bleibt. Die Rede ist von 7,5 Tonnen pro Jahr. Statt die Rückstände liegen zu lassen und die Gefahr einer Bodenkontamination in Kauf zu nehmen, sollten Fangnetze oder andere Vorrichtungen angebracht werden, die helfen, das Blei zu sammeln und geordnet zu entsorgen, rät die Initiative.

Schließlich wirft die BI noch die Frage auf, ob der Schützenverein Hubertus tatsächlich als gemeinnützig anerkannt werden und beim Umbau der Schießanlage Fördermittel der öffentlichen Hand erhalten sollte. Aus der Sicht von Roman Bauer und den anderen Vorstandsmitgliedern wäre die Subventionierung des Projekts mit Steuergeldern fragwürdig. Auch solcher Bedenken wegen hat die Bürgerinitiative unlängst den Landtagsabgeordneten Christian Hierneis (Grüne) eingeschaltet. Doch dieser habe auf gezielte Fragen von Behördenseite nur nichtssagende Antworten erhalten, berichtet BI-Vorstandsmitglied Reitberger ("Eine Frechheit") und zitiert entsprechende Passagen. Roman Bauer betont, die BI sei dennoch gesprächs- und kompromissbereit. "Aber wir wollen endlich Termine und Details der Umbaumaßnahmen in Unterdill erfahren."

Das Landratsamt München weist den Vorwurf der Untätigkeit zurück. Unter Hinweis auf Angaben des Vereins Hubertus nennt es andere Gründe für die Verzögerungen beim Umbau der Schießanlage. So sei deren finanzielle Förderung durch die Stadt München wegen einer andauernden Überarbeitung der Förderrichtlinien noch nicht bewilligt worden, weshalb keine Zustimmung zum Baubeginn vorliege. Wegen des Aufschubs des Umbaus habe das Landratsamt jedoch im April mit dem Verein Hubertus gesprochen, um eine Reduzierung des Schießlärms zu erreichen. Dabei habe sich der Verein "freiwillig bereit erklärt", auf dem offenen Kugelstand nur noch mit Schalldämpfern zu schießen. In "begründeten Ausnahmefällen" werde pro Schießtag eine Schusszahl von 132 eingehalten. Für die Wurfscheibenanlage (Trapanlage) sei die Schießzeit um eine Stunde verkürzt worden. Weitere Schritte zur Eindämmung des Schießlärms würden vom Landratsamt geprüft, heißt es dazu in einer schriftlichen Stellungnahme der Kreisbehörde.

Bei der von den Forstenriedern beargwöhnten "Schießhalle" handle es sich in Wahrheit um einen vollständig geschlossenen, schallgedämmten Schießstand. Dieser werde nicht zusätzlich errichtet, sondern ersetze einen vorhandenen Stand, der nicht den aktuellen Anforderungen entspreche. Die vorliegende Genehmigung beschränke die Betriebszeit dieses Anlagenteils auf werktäglich maximal zehn Stunden im Zeitraum von 8 bis 22 Uhr. Gleiches gelte für den Zu- und Abfahrtsverkehr. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht gehe es bei der geschlossenen, genehmigungsbedürftigen Einhausung tatsächlich um eine "Nebeneinrichtung zu den offenen Schießständen". Mit der Größe habe diese Definition nichts zu tun.

Was die Kontaminierung mit Bleiresten angeht, verweist das Landratsamt auf Regelungen zum Boden- und Grundwasserschutz, die man mit dem Wasserwirtschaftsamt München abgestimmt habe. Danach soll insbesondere ein Monitoring-Programm eingerichtet werden, das regelmäßige Beprobungen und Untersuchungen des Bodens, eine Gefährdungsabschätzung sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vorsieht. Zudem müssten belastete Bereiche im Zuge des Umbaus der Anlage ausgehoben und fachgerecht entsorgt werden. Alle diese Maßnahmen würden von einem Sachverständigen überwacht und dokumentiert. Von einem sorglosen Umgang mit Schrotresten könne also keine Rede sein. Nach Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes besteht indes "kein sofortiger Handlungsbedarf".

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Quelle:
SZ vom 29.08.2019
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