Forderung nach Entschädigung:Nicht ohne meinen Ferrari

Weil sein Ferrari irrtümlicherweise beschlagnahmt wurde, musste ein tschechischer Geschäftsmann elf Tage lang auf seine Karosse verzichten. Um nicht im Kleinwagen beim Geschäftstermin vorzufahren, fasste er einen kostspieligen Plan. Jetzt fordert der Mann 8000 Euro Entschädigung.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Mit einem gewöhnlichen Auto zum Termin? Das geht gar nicht: 8000 Euro verlangt ein tschechischer Geschäftsmann vom Freistaat Bayern als Entschädigung für elf Tage, die er auf seinen Ferrari verzichten musste. Für diesen Betrag könnte man einen neuen Suzuki Alto oder VW Lupo erstehen. Aber, zugegeben, diese Kleinwagen sind keine Hingucker. Und genau den hatten ihm bayerische Fahnder abgenommen - aufgrund einer Verwechslung, wie sich später herausstellte.

Der Mann war im Juni 2011 auf dem Weg nach Italien, als er in München in eine Schleierfahndung geriet. Die Beamten nahmen das Ferrari-Coupé 360 Modena mit den tschechischen Kennzeichen ganz genau unter die Lupe. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass die Getriebenummer dieses Fahrzeugs zur Fahndung ausgeschrieben war.

Ein Irrtum, wie sich eineinhalb Wochen später herausstellte. Sie beschlagnahmten die edle Karosse. Alle Proteste des Fahrers, dass er auf dem Weg zu italienischen Geschäftspartnern sei und dort unbedingt standesgemäß vorfahren müsse, ließen die Beamten kalt.

Der nur gebrochen Deutsch sprechende Tscheche musste rasch einsehen, dass er in München kein entsprechendes Ersatzfahrzeug leihen konnte. Selbst der Anwalt des Freistaats und auch die Richter der Amtshaftungskammer am Landgericht München I waren sich einig: Wenn ein Tscheche in einer Münchner Autovermietung nach einem rund 150 000 Euro teuren Ferrari für eine Fahrt nach Italien fragt, wird er nur auf höfliche, aber bestimmte Ablehnung stoßen.

Deshalb fasste der Tscheche damals einen eigenwilligen Plan: Er ließ aus seiner Heimat einen nicht weniger protzigen Geländewagen vom Typ Hummer H3 kommen - dazu auch einen VW Golf als Begleitfahrzeug, damit der Hummer-Fahrer wieder zurückfahren kann.

Und er ließ auch gleich einen Dolmetscher mitkommen. Die Kosten dafür stellt er nun dem Freistaat in Rechnung. Dazu auch noch 2000 Euro für Kratzer an der Stoßstange seines Edelflitzers, die angeblich vor der Sicherstellung noch nicht da waren.

Der Anwalt des Freistaats zieht all diese Angaben in Zweifel. Er ist damit im Einklang mit dem Generalstaatsanwalt, der im Vorfeld eine entsprechende Entschädigung abgelehnt hat. Man fragt sich etwa, ob der nach München geholte Hummer nicht womöglich ein Zweitwagen des Tschechen ist.

Denn mit konkreten Angaben, um welches Auto mit welchem Kennzeichen es sich damals gehandelt habe, hält sich der Kläger bisher zurück. Sein Anwalt sagt nur, dass es entsprechende Rechnungen gebe. Und auch der Dolmetscher aus Tschechien sei billiger gewesen, als in München einen zu beauftragen.

"Hätte es nicht auch ein normaler Oberklassenwagen getan", fragte der Vorsitzende Richter. "Etwa ein 7er BMW oder eine Mercedes S-Klasse?" Der Anwalt winkte ab: "Ich habe die Befürchtung, dass er selbst solche Fahrzeuge nicht bekommen hätte." Das Gericht deutete an, dass gewisse Kosten voraussichtlich am Freistaat hängen bleiben.

Ob man sich auf einen Betrag einigen könne? Der Anwalt des Klägers nannte 80 Prozent der eingeforderten Summe, der Anwalt des Freistaats "eher weniger als 30 Prozent". Das Gericht will die ungewöhnliche Fallgestaltung nun gründlich überdenken und dann mitteilen, wie es in dem Verfahren weitergehen soll.

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