Flughafen München:Zwei Kilo Crystal in Bonbonpapier

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  • Eine Britin ist vom Münchner Zoll mit zwei Kilogramm Crystal erwischt worden
  • Sie hatte die Drogen in der Bonbonverpackung versteckt und wollte diese nach Tokio schmuggeln.
  • Die 50-Jährige sitzt nun in Untersuchungshaft, die Drogen wurden beschlagnahmt.

Von Melanie Staudinger

Zöllner am Flughafen München haben eine Britin erwischt, die über Deutschland Drogen nach Tokio schmuggeln wollte. Wie das Hauptzollamt erst jetzt mitteilt, reiste die Frau bereits Ende Juni aus Lissabon ein. Bei der Kontrolle sei den Beamten das Gepäck der 50-Jährigen seltsam vorgekommen.

Ihr Gespür erwies sich als richtig: Auf den ersten Blick sah es zwar so aus, als transportiere die Britin drei große Plastikbeutel mit bunt verpackten Bonbons in ihrem Handgepäck. Doch als die Zöllner diese Bonbontüten genauer unter die Lupe nahmen, offenbarte sich ein ganz anderer Inhalt: Die Frau hatte zwei Kilogramm Crystal in der Bonbonverpackung versteckt und wollte diese nach Tokio schmuggeln. Die 50-Jährige sitzt nun in Untersuchungshaft, die Drogen wurden beschlagnahmt. Die Ermittlungen dauern an.

Nicht der erste kuriose Fall

Es ist nicht der erste kuriose Fall, den die Ermittler des Münchner Zolls in den vergangenen Jahren aufgedeckt haben. Sie erwischten auch schon einen Kolumbianer, der in seinem Magen 68 Päckchen Kokain transportierte. Oder eine deutsch-italienische Bande, die mehr als eine Million Liter Spirituosen schmuggelte. Sie entdeckten ein Wohnmobil mit 95 Kilogramm Marihuana.

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Im Februar 2013 nahmen Beamte einen 37 Jahre alten Briten fest, der aus der Türkei nach München flog und nach Japan weiter wollte. Beim Röntgen seines Rollkoffers entdeckten die Zöllner 1,4 Kilogramm der Droge Crystal im Rahmen des Gepäckstücks. Einer der kreativsten Schmuggelversuche dürfte der einer Südamerikanerin gewesen sein: Sie hatte in die Haare ihrer Perücke 500 Gramm Kokain eingeflochten, die sie nach ihrer Ankunft chemisch herausarbeiten wollte.

Ein Spaß sind solche Taten jedenfalls nicht. Das Hauptzollamt München weist darauf hin, dass demjenigen, der unerlaubt Betäubungsmittel in nicht geringer Menge nach Deutschland einführt, eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren droht.

© SZ vom 01.08.2015 / mest - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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